13. September 2010. In Hessen finden am 7. November 2010 die Ausländerbeiratswahlen statt. Alle hessischen Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern sind nach der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet, einen Ausländerbeirat wählen zu lassen, wenn dazu Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht werden. Gemeinden, in denen weniger als 1.000 ausländische Einwohner leben, und Landkreise können auf freiwilliger Basis einen Ausländerbeirat wählen lassen.
In Kassel wird am 7. November 2010 bereits zum achten Mal ein Ausländerbeirat von der ausländischen Bevölkerung direkt gewählt. Die erste Wahl erfolgte am 31. Mai 1981. Er ist damit einer der ersten Ausländerbeiräte im Bundesgebiet, der aufgrund einer Direktwahl gebildet wurde. Die Einreichungsfrist für Kandidatenlisten endete am 2. September 2010. Es wurden drei Listen mit insgesamt 81 Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 7. September 2010 alle drei Listen zugelassen, musste aber vier Bewerber von der Wahl ausschließen, weil formelle Erfordernisse nicht erfüllt waren. Folgende Listen wurden zugelassen: Gemeinschaft 2000 mit 44 Personen, Alternative Liste Kassel mit 15 Personen und Europa Liste mit 18 Personen. Ingesamt kandidieren nun 77 Bewerberinnen und Bewerber mit zwölf verschiedenen Nationalitäten, darunter 18 Frauen. Den größten Anteil mit 32 Personen stellen die türkischen Einwohner, gefolgt von 26 eingebürgerten deutschen Staatsbürgern. Bei der Ausländerbeiratswahl gibt es eine Besonderheit; deutsche Staatsbürger sind wählbar, wenn sie hier eingebürgert wurden. Dieses geht auf eine Anregung des Kasseler Ausländerbeirates zurück, damit jüngere Menschen, die vermehrt die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, aber aufgrund ihrer ausländischen Wurzeln , die Interessen ihrer Volksgruppe vertreten können. Damit soll auch verhindert werden, dass es nur noch älteren Ausländern möglich ist, sich in den Ausländerbeirat wählen zu lassen. Weiter kandidieren sechs Personen aus Kroaten, fünf aus Italien, und je eine aus Spanien, Polen, Russland, Bosnien/Herzegowina, Serbien, Nigeria, Kamerun und Venezuela.
Für die Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten gilt das hessische Kommunalwahlrecht. Das bedeutet, dass auch hier panaschiert und kumuliert werden kann. Da der Ausländerbeirat aus 37 Sitzen besteht, hat jede Wählerin und jeder Wähler auch 37 Stimmen. Diese können auf einmal, durch Ankreuzen einer Liste, vergeben werden oder auch auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden, wobei einer Person bis zu drei Stimmen gegeben werden dürfen.
Wahlberechtigt sind am 7. November rd. 21.400 ausländische und staatenlose Einwohner Kassels. Wählen darf, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, wer an diesem Tag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Kassel gemeldet ist, nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt und nicht durch Richterbeschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Gewählt wird in elf Wahllokalen, die über das Stadtgebiet verteilt sind, darüber hinaus wird ein Briefwahlbezirk gebildet. Die Öffnung der Wahllokale erfolgt am Wahltag um 8 Uhr. Die Stimmabgabe ist bis 18 Uhr möglich. Ab 27. September 2010 ist auch die Briefwahl möglich. Anträge werden bei der Wahlbehörde im Rathaus entgegengenommen. Anfang Oktober werden alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungskarte erhalten, gleichzeitig mit einem Musterstimmzettel, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber und Erläuterungen zur Stimmabgabe aufgeführt sind, damit sich die Wählerinnen und Wähler frühzeitig informieren können.
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