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Pressemitteilung vom
14. September 2010
Keine weiteren erkrankten Pferde im Kreis – Sperrgebiet bleibt bestehen

Ahnatal/Kreis Kassel. „Wir haben mittlerweile die Ergebnisse der Untersuchungen von 176 Pferden vorliegen – glücklicherweise sind alle negativ“, bilanziert die Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel Dr. Sabine Kneißl die bisherigen Untersuchungsergebnisse in der Folge des Auftretens eines Falles von Ansteckender Blutarmut auf einem Hof im Ahnataler Ortsteil Weimar. Da die Inkubationszeit bei den Pferden, die mit dem erkrankten Tier Kontakt hatten, noch andauert, müsse der Sperrbezirk für Ahnatal-Weimar und das Gebiet westlich der Rasenallee noch bis Ende Oktober aufrecht erhalten werden. Dr. Kneißl: „In dieser Zeit werden wir alle Pferde im Sperrbezirk noch zwei mal untersuchen“.

 

Bei dem vom Veterinäramt eingerichteten Info-Telefon hatte sich in der vergangenen Woche eine Pferdehalterin gemeldet, die Anfang des Jahres ein Pferd aus Rumänien gekauft hatte. Nach der Untersuchung einer Blutprobe des in einem Stall in Fuldatal-Ihringshausen untergebrachten Tieres konnte das Veterinäramt Entwarnung geben. „Die Probe war negativ und da hier auch die Inkubationszeit längst abgelaufen war, besteht keine Gefahr“, berichtet die Amtstierärztin. Neben den 23 Betrieben im Sperrgebiet musste das Veterinäramt auch fünf weitere Pferdehaltungen sperren, in denen Tiere stehen, die mit dem erkrankten Pferd Kontakt hatten. Dr. Kneißl: „Es handelt sich dabei um den Ullmannshof in Vellmar-Frommershausen und vier Höfe in Espenau, Auf der Heide Nr. 1-4“. Diese Höfe müssten bis Anfang Oktober (Ablauf der Inkubationszeit nach Kontakt) gesperrt bleiben. Bisher waren auch dort die Ergebnisse der genommenen Blutproben negativ.

„Da die Inkubationszeit noch nicht vorbei ist, müssen allerdings auch hier noch weitere Blutproben genommen werden“, berichtet Dr. Kneißl. Weitere zehn „Kontaktpferde“ außerhalb des Sperrgebietes, die ebenfalls untersucht wurden, hatten bereits vor mehr als 90 Tagen Kontakt zu dem an der Ansteckenden Blutarmut erkrankten Tier. Hier konnten die betroffenen Betriebe und Weiden frei gegeben werden.

 

Hintergrund:

Die Ansteckende Blutarmut ist eine Viruserkrankung von Pferden und anderen Einhufern und für Menschen nicht gefährlich. In Deutschland kommt diese Pferdekrankheit nur sporadisch vor. Auslöser waren bislang immer importierte Tiere. Ansteckende Blutarmut verläuft in der häufigsten Form ohne klinische Symptome. Die Tiere zeigen keine Auffälligkeiten – durch Stressfaktoren kann sich dies allerdings ändern. Tiere, die symptomlos erkranken, sind lebenslang Träger des Virus und eine ständige Ansteckungsgefahr für andere Pferde, Esel, Maultiere oder Maulesel. Erkrankte Tiere mit Symptomen haben hohes Fieber, punktförmige Blutungen, Muskelschwäche oder Schwellungen. Auch plötzliche Todesfälle ohne vorherige Anzeichen sind ein Hinweis auf Ansteckende Blutarmut. Müdigkeit, Leistungsabfall, Abmagerung und Blutarmut sind chronische Symptome der Krankheit. Das Virus vermehrt sich ausschließlich in bestimmten Blut- und Abwehrzellen. Einmal infizierte Tiere beherbergen das Virus lebenslang. Grund dafür ist die ständige Änderung der Oberflächenstruktur des Virus, das sich auf diese Weise einer Immunantwort des Körpers und damit einer wirksamen Bekämpfung entzieht. Wichtige Überträger sind blutsaugende Insekten: hauptsächlich Bremsen, weniger Mücken und Stechfliegen. Das Virus vermehrt sich in den Insekten nicht. Die zur Infektion notwendige Virusmenge wird durch mehrmaliges Stechen erreicht. Die Erkrankung ist daher im Wesentlichen an das Vorkommen der Insekten gebunden und tritt gehäuft im Sommer in der Nähe von Bächen, Seen und in Feuchtgebieten auf. Einen weiteren Übertragungsweg stellen mit Blut kontaminierte Instrumente dar, Infektionen sind auch über den Deckakt, bei Fohlen im Mutterleib oder über die Milch möglich.

Die Ansteckende Blutarmut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tiere mit unklaren Symptomen sollten sofort dem Haustierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht ist das zuständige Veterinäramt unverzüglich zu benachrichtigen.

Erkrankte Tiere müssen eingeschläfert werden, da eine Therapie oder eine Impfung weder möglich noch erlaubt ist. Jeder Pferdebesitzer muss sein Tier bei der hessischen Tierseuchenkasse melden – dort gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungszahlungen.  

 

Für Nachfragen und zur weiteren Information für Pferdehalter und –besitzer hat das Kreisveterinäramt ein Info-Telefon unter der Nummer 05692/987-3302 eingerichtet, die von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr von einer Tierärztin besetzt ist.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
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Tel.: 0561/1003-1506
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