Nachdem der Kreistag am Donnerstag dieser Woche beschlossen hat, das Verfahren zur Unterschutzstellung des Kloster Moores in den Gemeinden Rhauderfehn und Westoverledingen nicht weiterzuführen, hat Landrat Bernhard Bramlage auch die einstweilige Sicherstellung des Gebietes per Verordnung zum 1. Oktober aufgehoben.
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