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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 24.09.2010


Bauaufsicht überprüft "Schwarzbauten" - Bei "Selbstanzeige" bis 31. Dezember kein Bußgeld

Iserlohn.

Die Bauaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen müssen sich immer häufiger mit dem Thema "Errichtung von Gebäuden ohne Baugenehmigung" - allgemein bekannt unter dem Begriff "Schwarzbauten" - beschäftigen. Das gilt auch für die Stadt Iserlohn. Vor allem Nachbarschaftsbeschwerden führen dazu, dass die Bauaufsichtsbehörde immer öfter tätig werden muss. Oder die städtischen Mitarbeiter stoßen bei Ortsbesichtigungen eher zufällig auf "schwarz" errichtete Gebäude.

Belangt wurden in der Vergangenheit also nur diejenigen "Schwarzbauer", die der Stadt auf diese Weisen bekannt wurden. Das führte einerseits zu einer Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen, die eben nicht zufällig als "Schwarzbauer" erkannt wurden. Andererseits hat sich gezeigt, dass bei vielen der bisher überprüften illegal errichteten Gebäude neben der fehlenden Genehmigung oftmals erhebliche Probleme bezüglich Brandschutz und Statik vorhanden waren.

Aus diesen Gründen hat die Verwaltung kürzlich ein so genanntes "Schwarzbautenkataster" angelegt, in dem alle erkennbaren Gebäude, die ohne Genehmigung errichtet oder erweitert wurden, dargestellt sind. Grundlage dafür war unter anderem die Auswertung von Luftbildern aus der aktuellen Überfliegung. Dabei wurde festgestellt, dass sich zum Teil ganze "Schwarzbautengebiete", die von der Anlage her so ähnlich wie Kleingartenanlagen sind, entwickelt haben. Außerdem gibt es zahlreiche einzelne illegal errichtete Gebäude und Gebäudeanbauten.

Ziel ist es nun, diese Situation zu bereinigen, möglichst durch die nachträgliche Genehmigung der illegal errichteten Gebäude und Anbauten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich sein wird, kann allerdings auch ein Rückbau oder sogar der komplette Abriss verfügt werden. Die Stadt wird hier schrittweise vorgehen:

Bis zum 31. Dezember dieses Jahres besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer freiwilligen "Selbstanzeige" mit der Bauaufsicht im Rathaus in Verbindung zu setzen, damit geprüft werden kann, ob eine nachträgliche Baugenehmigung möglich ist. In diesen Fällen wird auf erhöhte Gebühren oder Bußgelder verzichtet. Es fällt lediglich die Baugenehmigungsgebühr an, die für ein normal ablaufendes Verfahren, also  Erteilung der Baugenehmigung vor Errichtung eines Gebäudes, fällig würde.

Diejenigen, die sich nicht bis Ende des Jahres bei der Bauaufsicht melden, müssen damit rechnen, dass die Genehmigungsgebühr bis in dreifacher Höhe und ein Bußgeld auf sie zukommen.

Gebäude, die nicht nachträglich genehmigt werden können, müssen in der Regel abgerissen werden. Hier sollen jedoch auch die berechtigten Belange der Betroffenen geprüft und berücksichtigt werden.

"Selbstanzeigen" können schriftlich oder unter Telefon 02371 / 217-2513 oder –2514 beim Bauordnungsamt, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn, aufgegeben werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.



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