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Unkenntlichmachung von Gebäuden und Grundstücken in Google Street View
Einspruch für Borken auch nach dem 15.10.2010 zulässig.
Borken - 14. Oktober 2010.
Google Street View ist eine Funktion des Internetkartendienstes Google Maps. Mit Street View können Internetnutzer Straßen, Plätze und Sehenswürdigkeiten in einer fotorealistischen 360-Grad-Ansicht anschauen. Auch in NRW wurden Straßenansichten für den Internetdienst Google Street View mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Street View wird jedoch zunächst nur für die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal gestartet. Dabei ist der Start in den v.g. Städten noch im Jahr 2010 geplant. Wer verhindern möchte, dass ein Bild von seinem Haus, Wohnung oder Grundstück im Internet erscheint, kann der Veröffentlichung widersprechen. Google stellt Bürgerinnen und Bürgern hierzu einen Dienst zur Unkenntlichmachung von Gebäuden und Grundstücken zur Verfügung. In den o. g. Städten steht dieser Dienst jedoch nur bis zum 15.10.2010, 24:00 Uhr, zur Verfügung. Für alle anderen Gebiete in Deutschland, also auch für die Stadt Borken, bleibt dieser Dienst bis auf Weiteres verfügbar. Die Bürgerinnen und Bürger können also weiterhin die Unkenntlichmachung von Gebäuden und Grundstücken beantragen. Der Dienst zur Unkenntlichmachung ist unter dem folgenden Link zu erreichen: https://streetview-deutschland.appspot.com/submission
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