Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 21. Oktober 2010

Ab 1. November: Der elektronische "Perso" kommt

Bocholt (pd).

Ab dem 1. November wird der elektronische Bundespersonalausweis (eBPA) ausgegeben. Er löst den herkömmlichen Personalausweis ab. Bisherige Dokumente bleiben bis zu ihrem Ablauf jedoch weiterhin gültig.

Der eBPA hat die Größe einer Scheckkarte und enthält ein biometrisches, also computerlesbares, Passfoto sowie einen Chip. Dieser speichert die wesentlichen Ausweisdaten und, soweit der Antragsteller es wünscht, zwei Fingerabdrücke. Der Chip kann nur von hierzu berechtigten Behörden ausgelesen werden. Dritte haben auf ihn keinen Zugriff.

„Mit dem eBPA und einem im Handel erhältlichen Lesegerät kann jeder Bürger sich im Internet elektronisch ausweisen, wobei er selbst bestimmt, ob und welche Daten seinem zertifizierten Gegenüber übermittelt werden“, so Martin Wolters vom Fachbereich Öffentliche Ordnung und zugleich Leiter des städtischen Bürgerbüros. Diese Online-Identifikation ermöglicht dem Bürger auf Dauer nicht nur, viele Behördengänge von zu Hause aus zu erledigen (sog. eGovernment), sondern ist oftmals auch Voraussetzung für Online-Einkäufe oder Online-Bankdienste. Eine PIN-Liste, die die Bundesdruckerei dem Ausweisinhaber zuschickt, sorgt für zusätzliche Sicherheit. Internetkriminalität oder Verstöße gegen den Jugendschutz werden hierdurch erheblich erschwert.

Der eBPA umfasst auch die Möglichkeit, ein Zertifikat für die elektronische Signatur zu laden. Damit kann der Ausweisinhaber sich auch dort elektronisch identifizieren, wo grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift erforderlich wäre. Wenn der Besucher im Bürgerbüro seinen neuen eBPA beantragt, muss er erklären, für welche Optionen er sich entschieden hat, damit sein Dokument von der Bundesdruckerei entsprechend programmiert werden kann. Nachträgliche Änderungen sind möglich. Bei Diebstahl oder Verlust kann der Inhaber seinen Ausweis sperren lassen.

Die Grundgebühr für den elektronischen Personalausweis beträgt bei Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro und ab 24 Jahren 28,80 Euro. Der vorläufige Personalausweis, der nur bei gleichzeitiger Beantragung des eBPA ausgestellt wird, kostet 10 Euro. Während das erstmalige Aktivieren der Online-Funktion bei Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres kostenfrei ist, werden bei der nachträglichen Aktivierung 6 Euro berechnet. Wer durch Krankheit oder Behinderung dauerhaft ans Haus gebunden ist, kann sich von der Ausweispflicht befreien lassen.

Aufgrund des erhöhten Beratungsaufwands bei der Beantragung und der Aushändigung des neuen Personalausweises ist zu Stoßzeiten mit längeren Wartezeiten im Bürgerbüro zu rechnen. Nähere Informationen erteilt das Bürgerbüro unter Tel. 02871/ 953 365 oder -366.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


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Handlich wie eine Scheckkarte: Der neue Bundespersonalausweis kann ab 1. November im Bürgerbüro beantragt werden. (Foto: Stadt Bocholt)