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Kloster Moor: Kläger müssen Gerichts- und Anwaltskosten zahlen

21. Oktober 2010

Das Gerichtsverfahren, das eine Gruppe von 25 Landwirten gegen die vom Landkreis Leer verordnete vorläufige Sicherstellung des Kloster Moores in den Gemeinden Rhauderfehn und Westoverledingen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg beantragt hatte, ist beendet. Nachdem der Kreistag im September entschieden hatte, kein Landschaftsschutzgebiet im Kloster Moor auszuweisen, hatte Landrat Bernhard Bramlage die von ihm erlassene vorläufige Sicherstellung zum 1. Oktober aufgehoben. Infolge dessen stellte das OVG das Verfahren nun ein, allerdings müssen die 25 Landwirte die Kosten des Verfahrens tragen.

 

Die Entscheidung, die Verfahrenskosten den Antragstellern aufzuerlegen, begründet das OVG damit, dass „ihr Antrag voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte“. Das Gericht hatte bereits in einer Entscheidung im Herbst vergangenen Jahres die Sicherstellung durch die Kreisverwaltung vorläufig als rechtmäßig beurteilt. „Diese Einschätzung hätte der Senat aber auch im vorliegenden Verfahren nach abschließender Klärung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich übernommen, da Gründe für eine davon abweichende Beurteilung von den Antragstellern nicht vorgetragen worden und auch sonst nicht ersichtlich sind“, heißt es in der aktuellen Gerichtsentscheidung.

 

Auch könne in dem Umstand, dass der Landkreis Leer die Verordnung aufgehoben habe, keine Aufgabe der Einschätzung der Schutzbedürftigkeit der betroffenen Flächen gesehen werden, so das Gericht. Der Landkreis habe nachvollziehbar dargelegt, dass die Aufhebung der vorläufigen Sicherstellung allein darin begründet liege, dass der Kreistag die ursprünglich beabsichtigte Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht mehr beschließen werde.

 

Landrat Bramlage zeigt sich verwundert, dass unterdessen ausgerechnet die Befürworter einer Beendigung des Landschaftsschutz-Vefahrens im Kreistag sich nun gegen einen Torfabbau im Kloster Moor wehren. Auf diese Gefahr, die durch eine vom Land beabsichtigte Änderung des Landesraumordnungsprogramms entsteht, hatte der Landrat ausdrücklich in der Kreistagssitzung hingewiesen, in der ein Landschaftsschutz abgelehnt wurde.

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