Kreis Steinfurt/Tecklenburg. Die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – beabsichtigt, die Naturschutzgebietsverordnung „Osterklee“ zu aktualisieren und das Gebiet neu auszuweisen.
Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen in der Zeit vom 2. November bis 2. Dezember beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei der Stadtverwaltung Tecklenburg zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Umweltamt des Kreises Steinfurt vorbringen.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 36/2010 des Kreises Steinfurt vom 19.10.2010 erfolgt (www.kreis-steinfurt.de). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht das Umweltamt des Kreises Steinfurt (Tel.: 05482 / 703343) zur Verfügung.
Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 02551/69-2167