Kreis Steinfurt. Nach langer Durststrecke waren im letzten Jahr die Fördersätze und Freibeträge beim BAföG deutlich angehoben worden. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat eine weitere Anhebung beschlossen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, „durch spürbare Leistungs- und Strukturverbesserungen das BAföG nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien bleibt das BAföG das zentrale Instrument zur Unterstützung bei der Finanzierung ihrer Ausbildung.“
Die Bedarfssätze der Auszubildenden werden rückwirkend zum 1. Oktober 2010 um zwei Prozent angehoben, die Freibeträge um drei Prozent. Auch die Vorsorgeaufwendungen der Eltern der Geförderten werden wesentlich besser berücksichtigt. Zusätzlich wird jetzt erstmals die so genannte "Riester-Rente" vom anzurechnenden Einkommen freigestellt.
Die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung wird erleichtert. Künftig verschiebt sich die Altersgrenze genau um die Zeit, in der Auszubildende sich zuvor der Erziehung ihres Kindes gewidmet haben und nur bis zu 30 Stunden erwerbstätig waren. Der Verwaltungsvereinfachung und insbesondere auch der Entlastung der antragstellenden Auszubildenden selbst dienen die Pauschalierungen bei Mietkosten.
„Die deutliche Anhebung aller Bedarfssätze und Freibeträge im letzten Jahr hat sich auch im Kreis Steinfurt sehr stark ausgewirkt“, erklärt Hans-Jürgen Kösters, beim Kreis Steinfurt als Sachgebietsleiter für das BAföG zuständig. „Im vergangenen Jahr hatten wir eine neue Höchstzahl an Antragstellern zu verzeichnen und konnten mit 6,5 Mio. Euro über 15 Prozent mehr bewilligen.“
Der Kreis Steinfurt geht davon aus, dass durch die neuen Verbesserungen noch mehr Schülerinnen und Schüler BAföG erhalten können. Wichtig ist dem BAföG-Amt der Hinweis, dass auch bei allen schon gestellten Anträgen die Verbesserungen automatisch berücksichtigt werden. Insofern muss sich deswegen niemand beim Amt melden.
Der Kreis Steinfurt ist beim BAföG für alle schulischen Ausbildungen zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes beraten Interessierte gerne persönlich oder telefonisch unter den Rufnummern 05482/70–3511 bis 70–3518. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter: www.bafoeg.bmbf.de oder auf den Seiten des Kreises: www.kreis-steinfurt.de
Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 02551/69-2167