Vorsicht vor „Kanalhaien“!

29.10.2010 | Herten

Fachmann gibt Tipps zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen

Marc Hermsen (31) ist Tiefbau-/Wasserbau-Ingenieur und neuer Mitarbeiter im Fachbereich 2. Sein Spezialgebiet: Kanal-Dichtheitsprüfungen. Die sind seit 2008 im Landeswassergesetz verankert und müssen von den Eigentümern innerhalb vorgeschriebener Fristen durchgeführt werden. Doch Vorsicht: Bei einer Dichtheitsprüfung und einer eventuell fälligen Kanalsanierung ist einiges zu beachten. Fachmann Hermsen steht Bürgerinnen und Bürgern beratend zur Seite und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was genau ist eine Dichtheitsprüfung und warum ist diese nötig?
Kanäle können aus unterschiedlichsten Gründen schadhaft werden, beispielsweise durch Wurzeleinwuchs, Erdabsenkungen oder Unterspülung. Bei einer Dichtheitsprüfung werden abwasserführende Leitungen im Erdreich von einer Fachfirma auf solche Schäden kontrolliert. Zum einen soll die Umwelt dadurch geschützt werden, zum anderen aber dient eine regelmäßige Kontrolle auch dem Werterhalt des Eigentums.
Grundsätzlich reicht als Dichtheitsprüfung eine TV-Inspektion aus, lediglich in Ausnahmefällen – Neubaugebieten oder so genannten „Fremdwasserschwerpunktgebieten“, also Bereichen, in denen besonders viel sauberes Wasser ungewollt in die Kanalisation gelangt – reicht diese Methode nicht aus. Hier muss dann mit Wasser oder Luftdruck geprüft werden.

Wie lange dauert eine solche Untersuchung und wie läuft sie ab?
Das hängt vom Kanalsystem ab. Es gibt sehr einfache, kurze Leitungssysteme, aber auch ganz verästelte, schwer zu erreichende Rohre. Daher kann eine Revision zwischen ein paar Stunden und einigen Tagen dauern.
In aller Regel werden hierfür Revisionsschächte oder sonstige Zugänge zu den privaten Kanälen geschaffen, Straße oder Gehweg müssen also nicht aufgerissen werden.

Welche Kosten können dabei auf Eigentümer zukommen?
Je nach Leitungslänge, Verästelung und Art des Verfahrens schwanken die Preise ganz enorm. Hier sollte man sich intensiv beraten lassen. Eines jedoch sollten Bürger unbedingt beachten: Eine Dichtheitsprüfung für unter 100 Euro ist fast unmöglich. Bei solchen Preisen handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um unseriöse Angebote. Zum Teil spielen solche Firmen alte Videos fremder, schadhafter Kanäle ab und empfehlen dann eine Sanierung, wo gar keine nötig wäre. Oder es sind tatsächlich Schäden an der eigenen Abwasserleitung vorhanden und die Firmen  führen die vorgeschriebene Sanierung zum überhöhten Preis durch.

Wie kann man sich vor diesen „Kanalhaien“ schützen?
Prinzipiell sollte man darauf achten, dass die Firma sachkundige Dichtheitsprüfer beschäftigt und dies anhand einer abgelegten Sachkundeprüfung nachweisen können. Einen ersten Anhaltspunkt kann eine Firmenliste auf den Internetseiten des Ministeriums liefern (http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/). Aber auch hier können „schwarze Schafe“ lauern, wie sich erst vor wenigen Tagen hier in Herten leider wieder bestätigt hat.
Prinzipiell gilt: Wir schicken städtischerseits KEINE Firmen in die Stadtteile, ohne dies vorher schriftlich und mit zeitlichem Vorlauf bei den Eigentümern anzukündigen. Vorsicht also bei Firmen, die einfach „auftauchen“ und zum Abschluss von Verträgen drängen.
Am besten sollten Eigentümer zunächst in aller Ruhe die Beratung bei uns suchen. Ist eine Firma vor Ort unterwegs und versucht, Dienstleistungen zu verkaufen, sollten sich die Bürger telefonisch bei uns melden.
Auf jeden Fall – auch bei seriösen Firmen – empfehlen wir, immer mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Darüber hinaus ist es ratsam, die Dichtheitsprüfung nicht an dieselbe Firma zu vergeben wie eine eventuell erforderliche Sanierung. Grundsätzlich sollten Bürger nichts an der Haustür unterschreiben und sich nicht unter zeitlichen Druck oder finanziellen Druck setzen lassen.
Was die wenigsten wissen: Falls doch ein Haustürgeschäft abgeschlossen wurde, kann der Kunde dies innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen – auch hier beraten wir gerne.

Welche Fristen gelten für die Durchführung der Dichtheitsprüfung und – falls nötig - die Sanierung?
Bis spätestens 31.12.2015 müssen die Dichtheitsprüfungen flächendeckend durchgeführt sein. Wir arbeiten derzeit an einer gebietsweisen Festsetzung, die wir in Kürze bekanntgeben werden.
Wird ein Schaden an der Abwasserleitung festgestellt, gibt es zwei denkbare Szenarien: Ist die Standsicherheit des Kanals gefährdet, zum Beispiel durch Unterspülung oder Tagesbrüche, muss sofort saniert werden. Stellt die Firma „nur“ eine Undichtigkeit fest, hat der Eigentümer 12 bis 24 Monate Zeit, um die Schäden beheben zu lassen.

Alles rund um das Thema Dichtheitsprüfung erfahren Interessierte in fünf Bürgerversammlungen:

Donnerstag, 4. November, ab 19 Uhr im Bürgerhaus Herten-Süd, Hans-Senkel-Platz 1, 45699 Herten-Süd
Mittwoch, 10. November, ab 19 Uhr in der FBW (Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt), Kuhstr. 49, 45701 Herten-Westerholt
Montag, 15. November, ab 19 Uhr in der Zeche Scherlebeck, Scherlebecker Str. 260, 45701 Herten-Scherlebeck
Mittwoch, 17. November, ab 19 Uhr, im Glashaus Innenstadt (Vortragsraum Untergeschoss), Hermannstr. 16, 45699 Herten-Mitte
Donnerstag, 18. November, ab 19 Uhr, in der Gaststätte Rosengarten, Reitkamp 61, 45699 Herten-Disteln

Informationen im Internet finden sich unter
www.dichtheitsprüfung.tv
www.steb-koeln.de/dichtheitsprüfung.html#803
www.lanuv.nrw.de/wasser/gesetze/htm

Kontakt:
Marc Hermsen,
Telefon (02366) 303-191,
E-Mail: m.hermsen@herten.de

Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de



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