Das Gerichtsverfahren, das eine seit einem Reitunfall querschnittsgelähmte 19-jährige Weeneranerin gegen das Zentrum für Arbeit des Landkreises Leer geführt hat, ist beendet: Die Antragstellerin und ihre Anwältin haben in einem Termin vor dem Sozialgericht Aurich den Antrag auf eine Einstweilige Anordnung auf Anraten des Gerichts zurückgenommen. Darüber hinaus hat die Antragstellerin ab sofort auf die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II verzichtet.
Beim Anspruch auf Kosten der Unterkunft und Heizkosten hat das Gericht dem Landkreis ausdrücklich attestiert, dass der Antragstellerin, über die bislang gewährten Unterkunfts- und Heizkosten hinaus, kein höherer Anspruch zusteht. Auch die Kritik, dass anstelle eines Zuschusses ein Darlehen gewährt wurde, ging ins Leere. Der Landkreis hatte, das wurde vor Gericht deutlich, von der Härtefallregelung im Gesetz bereits zugunsten der Antragstellerin Gebrauch gemacht.
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