Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 22. November 2010
Winterdienst zum Saisonstart gut gerüstet
Neue Broschüre informiert über Anliegerpflichten

Ottostadt Magdeburg.

 

Die Fahrzeuge sind betankt, die Streusalzhallen gefüllt, eine Informationsbroschüre gedruckt: Magdeburgs Winterdienst ist gut gerüstet, falls sich der Winter schon vor dem offiziellen Winterbeginn die Ehre geben sollte.

 

„Wir haben aus dem lang anhaltenden und strengen Winter 2009/10 gelernt und sind gut gerüstet für die bevorstehenden kalten Wochen und Monate“, so Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. „Im September hat der Stadtrat ein neues Winterdienstkonzept beschlossen – Teile davon sind bereits umgesetzt. Damit alles gut klappt, müssen Stadtverwaltung und Bürger Verantwortung übernehmen und ihren Pflichten nachkommen.“

 

Zu den Forderungen des Stadtrates gehörte u.a. der Druck einer Broschüre, um Grundstückseigentümer und Anlieger über ihre Pflichten im Winter zu informieren. Diese Broschüre mit dem Titel „Winterdienst in der Landeshauptstadt Magdeburg“ ist ab sofort unter www.magdeburg.de verfügbar. Ab Donnerstag (25. Nov.) liegt sie außerdem in den BürgerBüros und beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb aus. Sie informiert über gesetzliche Grundlagen sowie Rechte und Pflichten im Winterdienst und benennt Ansprechpartner.   

 

„Um Ordnung und vor allem Sicherheit auch an schneereichen Tagen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Hauseigentümer ihre Pflichten kennen und ihnen auch nachkommen“, so Magdeburgs Oberbürgermeister. „Unser Abfallbetrieb hat sich gut vorbereitet. Trotzdem können die Kollegen nicht überall gleichzeitig sein, um für schneefreie oder abgestumpfte Straßen zu sorgen. Ich hoffe, dass auch die Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen gut gerüstet sind.“

 

Der für den Winterdienst zuständige Abfallwirtschaftsbetrieb hat zusätzliche Firmen beauftragt und 1800 Tonnen Streusalz eingelagert.

 

Das im September vom Stadtrat beschlossene Winterdienstkonzept enthält darüber hinaus folgende Neuregelungen, die im Fall des Falles gelten:

 

  1. Die Fahrbahnen von Nebenstraßen, in denen sich Kindertageseinrichtungen und Schulen befinden, werden in das Hauptstraßennetz aufgenommen. Sie haben damit Priorität vor anderen Nebenstraßen bei der Räumung von Schnee und Eis. Diese Winterdienstleistung wird von einem privaten Unternehmen ausgeführt. Auf den entsprechenden Gehwegen bleibt die Anliegerpflicht für die Räum- und Streubreite von 1,25 Meter bestehen.

 

 

  1. Zur behindertengerechten Verbesserung der Überquerung von Straßen an Fußgängerüberwegen und Ampeln wird die Streu- und Räumbreite von 1,50 auf 2,00 Meter erweitert. Bei der Schneeräumung wird darauf geachtet, dass behinderte Bürger die Bedienungstaster an den Ampeln erreichen können.

 

  1. In einigen Bereichen des Stadtzentrums wird die Streu- und Räumbreite für die Anbindung zu geräumten Gehwegen von 1,50 Meter auf 3,00 Meter vergrößert. Dazu gehören zum Beispiel der Nordabschnitt des Breiten Weges und der Willi-Brandt-Platz. Die Anliegerpflichten bei Schnee und Eis bleiben davon unberührt.

 

  1. Ab Nov. 2011 wird der Winterdienst für die Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen im Gehwegbereich in die Verantwortung der MVB GmbH übertragen. Damit werden angrenzende Grundstückseigentümer bei der Räum- und Streupflicht erheblich entlastet. Für den finanziellen Ausgleich eines Teils der dadurch entstehenden Kosten muss jedoch mit einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren gerechnet werden. Die allgemeine Anliegerpflicht zur Räumung der Gehwege außerhalb der Zugänge zur Haltestelle bzw. zu den Wartehallen bleibt gemäß Straßenreinigungssatzung bestehen.

  2. Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb plant, seine Lagerkapazitäten für Streusalz von jetzt 1.800 Tonnen auf 2.300 Tonnen zu erhöhen. Für die Lagerung ist auf dem Betriebshof des SAB in der Rothenseer Straße der Bau von zwei Silos für jeweils 250 Tonnen Salz vorgesehen.

 

  1. Die Abstimmung zusätzlicher Maßnahmen bei besonderen Witterungsbedingungen erfolgt künftig in einer Koordinierungsgruppe. Zu deren Aufgaben gehören unter anderem die Entscheidung über den Abtransport von Schnee aus der Innenstadt, die Abstimmung mit der MVB GmbH zum Einsatz von Schneepflügen im Schienensystem der Straßenbahn sowie die Koordinierung und Vergabe zusätzlicher Winterdienstleistungen, z.B. für Nebenstraßen, an private Firmen.

 

  1. Bei Ausnahmesituationen stellt der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos Container zur Verfügung. "Damit unterstützt der SAB jene Magdeburger, die selbst aktiv werden möchten und befahrenen Anliegerstraßen die Fahrbahn vom Schnee befreien wollen", betont Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz. "Bei Schneehöhen, wie wir sie im vergangenen Winter in Magdeburg hatten, kann die Schneeberäumung nur gemeinsam gemeistert werden. Deshalb sind wir in solchen Fällen auf die Unterstützung der Magdeburgerinnen und Magdeburger angewiesen. Die Entscheidung über die kostenlose Containerbereitstellung wird in der Koordinierungsgruppe getroffen und in der Presse bekannt gemacht."

 

Die jährlichen Zusatzkosten der Stadtverwaltung für die neuen Maßnahmen des Winterdienstkonzeptes betragen rund 190.000 Euro. Die bei besonderen Witterungsbedingungen von der Koordinierungsgruppe auszulösenden Maßnahmen können bis ca. 200.000 Euro betragen. Im vergangenen Winter lagen die für die Schneeräumung entstandenen Zusatzkosten bei rund 411.000 Euro.

 

 

Hintergrundinformationen zur Räum- und Streupflicht in Magdeburg

Bei Schneefall und Eisglätte sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht. Sind Gehwege vor bebauten und unbebauten Grundstücken, müssen diese in einer Breite von 1,25 Metern geräumt und bei Glätte abgestumpft werden, so dass sie sicher begehbar sind. In Straßen ohne Gehwege ist auf jeder Straßenseite ein Randstreifen von 1,50 Metern zu beräumen und zu streuen. Dabei sollte der Schnee – wenn möglich – nicht auf die Straße, sondern auf das eigene Grundstück geschoben werden.

 

Die Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen besteht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss spätestens bis 7.00 Uhr des Folgetages geräumt werden.

 

Auf Gehwegen von Straßen, die nicht in städtischer Baulast sind, wie zum Beispiel in Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Pflicht.

 

Wegen nicht ordnungsgemäß ausgeführter Winterdienstleistungen wurden in der Winterperiode 2009/2010 insgesamt 430 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Davon wurden 149 Verfahren durch Zahlung der Geldbußen beendet. Weitere 172 wurden ohne Festsetzung einer Geldbuße eingestellt. In diesen Fällen erhielten die Betroffenen Hinweisschreiben, mit denen auf die Einhaltung der Winterdienstpflichten verwiesen wurde.

 

80-mal hat der Stadtordnungsdienst Gehwege im Zuge einer Ersatzvornahme abgestumpft. Die Kosten wurden den Grundstückseigentümern auferlegt.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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