Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hat heute im Gesellschaftshaus 60 Magdeburgerinnen und Magdeburger ausländischer Herkunft als neue deutsche Staatsbürger begrüßt. Mit der inzwischen fünften Einbürgerungsfeier würdigte die Stadtverwaltung öffentlich die Integrationsbemühungen der Gäste. 20 Erwachsene erhielten ihre Einbürgerungsurkunde während der Veranstaltung aus den Händen des Oberbürgermeisters.
"Ganz bewusst haben wir heute Menschen aus aller Welt eingeladen. Mitbürger, die hier teilweise schon seit Jahren leben und eine neue Heimat gefunden haben", betonte Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper in seiner Begrüßungsrede. "Ihre Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein persönlicher Vertrauensbeweis, über den wir uns sehr freuen. Auch deshalb, weil sie zeigt, dass Sie sich hier wohl fühlen und gern hier leben. Und weil die Entscheidung ein Zeichen dafür ist, dass Sie sich mit Deutschland und der Landeshauptstadt Magdeburg identifizieren."
Aus den Händen des Oberbürgermeisters erhielten heute 20 Magdeburgerinnen und Magdeburger ihre Einbürgerungsurkunde während der Feier im Gesellschaftshaus. Sie stammen aus der Ukraine, der Republik Moldau, Serbien, dem Irak, Bulgarien, dem Kosovo und von der Elfenbeinküste. Damit haben in diesem Jahr bislang insgesamt 101 in Magdeburg lebende Frauen, Männer und Kinder ausländischer Herkunft die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Der Einladung in das Gesellschaftshaus waren rund 60 Erwachsene und Kinder gefolgt.
Zum Programm der fünften Einbürgerungsfeier Magdeburgs gehörte auch das von der neuen Magdeburger Integrationsbeauftragten Svetlana Oster gehaltene Referat „Wege der Integration in Magdeburg“. Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung von Mitgliedern des Akkordeonorchesters der Musikschule Fröhlich.
Voraussetzung zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft ist es unter anderem, mindestens acht Jahre in Deutschland zu leben oder drei Jahre in Deutschland zu wohnen und davon zwei Jahre mit einem deutschen Ehepartner verheiratet zu sein. Je nach Herkunftsland gibt es verschiedene Sonderregelungen. Seit 1. September 2008 müssen außerdem der Einbürgerungstest erfolgreich bestanden werden und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse durch Vorlage eines Zertifikats nachgewiesen werden.
Seit 1991 haben in Magdeburg insgesamt 2.851 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.