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der Stadt Herten

 

Herten, 29. November 2010

Dichtheitsprüfung: Über 700 Bürger informieren sich

Persönlicher Berater steht weiterhin zur Verfügung

Herten. Der Andrang war groß: In fünf Bürgerversammlungen haben sich insgesamt rund 700 Eigentümerinnen und Eigentümer zum Thema „Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen“ informiert. Fachmann Marc Hermsen vom städtischen Tiefbau hat die 20 häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt und steht unter der Telefonnummer (02366) 303-191 auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.

Frage: Wer hatte die Idee zu diesem Gesetz?

Antwort: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) ist als Landesgesetzgeber der Initiator des § 61a Landeswassergesetz NRW (LWG NW).

Frage: Sind alle Bundesländer von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung betroffen?

Antwort: Nein. NRW ist Vorreiter bei der Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsanlagen. Das Land Hessen hat mit der Eigenkontrollverordnung (EKVO) im Sommer 2010 eine ähnliche Prüfpflicht eingeführt. Auch das Land Schleswig-Holstein führt die Dichtheitsprüfung im Jahr 2010 durch die DIN 1986-30 als allgemein anerkannte Regel der Technik ein.

Frage: Ab wann gilt die Frist bei einem Neuanschluss? Was gilt weiterhin als Neuanschluss?

Antwort: Die Dichtheitsprüfung ist bei Neuanschlüssen sofort vorzunehmen. Als Neuanschlüsse gelten alle Entwässerungsleitungen, die ab dem 01.01.2008 erstellt wurden.

Frage: Ab wann gilt die 20-jährige Frist zur Wiederholungsprüfung?

Antwort: Die Stadt Herten möchte eine Benachteiligung der Grundstückseigentümer ausschließen, die bereits vor dem 31.12.2015 die Dichtheitsprüfung durchführen. Daher wird die 20-jährige Wiederholungsfrist ab dem 01.01.2016 gezählt.

Frage: Wie kann man herausfinden, in welchem Fristengebiet das jeweilige Grundstück liegt? Wird man zusätzlich informiert?

Antwort: Die Fristengebiete werden als Anhang mit der Fristensatzung veröffentlicht. Die Informationen werden in Kürze auch auf der Homepage der Stadt Herten zu finden sein und auf Anfrage erteilt der Bereich Tiefbau kurzfristig die gewünschte Auskunft. In angemessener Zeit vor Fristablauf werden die Bewohner der Fristgebiete nochmals über den Ablauf der Frist in Kenntnis gesetzt.

Frage: Kann man auch vor Ablauf der Fristen eine Prüfung durchführen?

Antwort: Wir empfehlen, sich an den Fristen zu orientieren. Hierdurch soll ein Gleichgewicht zwischen dem Angebot und der Nachfrage sichergestellt werden.

Frage: Gilt eine Prüfung, wenn sie vor einigen Jahren nach Kauf des Hauses vorgenommen wurde, oder muss neu geprüft werden?

Antwort: Werden die Kriterien der Dichtheitsprüfung erfüllt, kann eine ältere Bescheinigung ausreichend sein. Grundsätzlich muss ein Sachkundiger die Dichtheitsprüfung nach den einschlägigen Regelwerken durchgeführt haben. Zudem muss die Dokumentation der Prüfung aussagekräftig sein, so dass im Einzelfall die Bescheinigung als Nachweis der Dichtheit zugelassen werden kann.

Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen kommen auf mich zu, wenn ich die Dichtheitsprüfung nicht ausführe?

Antwort: Das Versäumen der Dichtheitsprüfung führt zu einer Mahnung. Sollte die Dichtheitsprüfung weiterhin verweigert werden, muss der Grundstückseigentümer mit einer Geldbuße von 500 € gemäß der Hertener Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung rechnen. Die Zahlung entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung der Dichtheitsprüfung.

Frage: Was sind Gebäudeinstallationsleitungen? Sind diese auch zu prüfen?

Antwort: Gebäudeinstallationen sind Leitungen, die innerhalb des Gebäudes verlegt wurden. Da diese Leitungen keinen Bodenkontakt haben, sind sie von der Prüfpflicht nicht betroffen.

Frage: Was ist mit Leitungen unterhalb des Kellerbodens? Sind diese zu prüfen?

Antwort: Abwasserführende Leitungen unterhalb der Sohlplatte sind zu prüfen.

Frage: Was passiert mit Drainageanschlüssen?

Antwort: Drainageanschlüsse am Mischwasserkanal sind nicht zulässig. Wir empfehlen in diesem Fall eine Beratung im Bereich Tiefbau der Stadt Herten, um eine individuelle Lösungsmöglichkeit zu suchen. Drainagen sind grundsätzlich nicht dicht.

Frage: Was kann ich tun, wenn keine Unterlagen vorhanden sind? Wo könnte man Planunterlagen erhalten?

Antwort: Wenn keine eigenen Unterlagen vorhanden sind und der vormalige Besitzer (wie z.B. THS, Viterra, etc.) keine Unterlagen über das Grundstück besitzt, kann der Einblick in die Hausakte der Stadt Herten beim Bürgerservice Bau unter Umständen weiterhelfen. In der Hausakte sind jedoch nicht zwingend Entwässerungspläne enthalten. Für den Einblick in die Hausakte wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 € zzgl. Kopierkosten erhoben.

Frage: Muss die Dichtheitsprüfung durch eine Spezialfirma erfolgen oder kann sie vom Installateur meines Vertrauens durchgeführt werden?

Antwort: Die Dichtheitsprüfung kann nur durch einen „Sachkundigen Dichtheitsprüfer“ durchgeführt werden. Der Sachkundige hat im Vorfeld eine jahrelange, fachspezifische Tätigkeit nachzuweisen. Mit diesem Nachweis nimmt er an einem Lehrgang teil, an dessen Ende die theoretische und die praktische Prüfung stehen. Nach den bestandenen Prüfungen kann er durch unabhängige Institutionen wie beispielsweise der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt werden. Die Listen dieser Institute werden zu einer im Internet abrufbaren Liste zusammengefügt (http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm)

Frage: Was sollte man bei der Beauftragung beachten, um nicht auf „Kanalhaie“ hereinzufallen?

Antwort: Es gibt Merkmale die auf ein unseriöses Verhalten des Sachkundigen schließen lassen:

- Es wird behauptet oder angedeutet, der Sachkundige arbeite im Namen der Stadt.

- Es werden Haustürgeschäfte angeboten oder aufgedrängt.

- Es wird künstlicher Zeitdruck erzeugt.

- Es werden Angebote ohne Systemkenntnis erstellt.

Im Umkehrschluss ist ein seriös arbeitender Sachkundiger daran zu erkennen, dass er keine Haustürgeschäfte anbietet, fachgerechte Preise ansetzt, und den Bürger nicht unter Druck setzt.

Frage: Wird seitens der Stadt gegen die sogenannten „Kanalhaie“ vorgegangen?

Antwort: Auf Kanalhaie haben wir in der Vergangenheit durch sofortige Pressemitteilungen und Beratungen für die betroffenen Bürger reagiert. Zukünftig steht mit der am Gelsenkirchener Institut für unterirdische Infrastruktur (IKT) eingerichteten Beschwerdestelle des Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung (KomNetGEW) eine Plattform zur Verfügung, über die Beschwerdefälle aufbereitet werden können.

Frage: Werden die Firmen, welche die Prüfungen nicht korrekt ausführen, von der LANUV-Liste gestrichen?

Antwort: Die Listenführung obliegt dem LANUV, jedoch ist es kaum vorstellbar, dass unseriöse Firmen kurzfristig von der Landesliste gestrichen werden können. Die Stadt Herten selbst kann aus Gründen der Neutralität weder eine „weiße Liste“ noch eine „schwarze Liste“ führen.

Frage: Wie verhält es sich bei Wurzelschäden der Stadt? Muss der Eigentümer bei städtischen Bäumen die Kosten vorstrecken?

Antwort: Bei Schäden die vermutlich durch städtische Baumwurzeln verursacht wurden, entscheidet die Abteilung „Grün“ des ZBH im Einzelfall. Beim Nachweis, dass städtische Bäume den Schaden verursacht haben, wird die Versicherung der Stadt Herten Entschädigungszahlungen leisten, die sich prozentual am Alter der Entwässerungsanlage und den festgestellten Schäden orientieren.

Frage: Was passiert bei vermeintlichen Bergschäden z.B. Schieflage der Leitungen?

Antwort: Die RAG prüft im Einzelfall die Ansprüche, wenn der Verdacht besteht, dass Bergsenkungen den Leitungsschaden verursacht haben. Eine Schadenersatzzahlung in Abhängigkeit vom Alter der Leitung und dem vorgefundenen Schadensbild ist möglich.

Frage: Wer ist bei Erbpachtgrundstücken für die Dichtheitsprüfung verantwortlich? Erbbaugeber oder Hauseigentümer?

Antwort: Aufgrund des „grundstücksgleichen Rechtes“ im Erbbaurecht ist davon auszugehen, dass der Erbbauberechtigte für die Dichtheitsprüfung auf einem Erbbaugrundstück verantwortlich ist. Hingegen ist bei einem Pachtvertrag die Verantwortung eher auf Seiten des Verpächters. Vertraglich können jedoch andere Regelungen festgelegt sein, so dass eine juristische Beratung im Einzelfall vorzunehmen ist.

Frage: Wer zahlt die Dichtheitsprüfung, wenn die private Leitung über mehrere private Grundstücke verläuft?

Antwort: Die Stadt Herten empfiehlt die Bildung von Entwässerungsgemeinschaften, da ansonsten ein privatrechtlicher Rechtsstreit droht.

Pressekontakt:
Stadt Herten, Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de




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