Erfreulich ist, dass weniger Menschen auf eine finanzielle Unterstützung durch „Hartz-IV-Leistungen“ angewiesen waren: 22.862 Leistungsempfänger haben Geld bekommen – 79 weniger als im Oktober und 382 weniger als im November letzten Jahres. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist mit 10.887 nahezu konstant geblieben. Im Oktober waren es zwei mehr, im November letzten Jahres waren es 85 Bedarfsgemeinschaften mehr.
Die Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt sind im November mit 384 weiter auf einem hohen Niveau. Seit Beginn des Jahres konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Arbeitsförderung „Gemeinsam für Arbeit und Beschäftigung - kurz GAB" und die beauftragten Träger insgesamt 4.014 Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung vermitteln.
Infokasten:
Die Bedarfsgemeinschaft umfasst neben der/dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seine/n Partner/in und ihre/seine Kinder unter 25 Jahren, wenn sie mit im Haushalt leben und bedürftig sind. Bei minderjährigen und unverheirateten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gehören die Eltern und eventuell die Geschwister zur Bedarfsgemeinschaft.