In dem Rechtsstreit des Borromäus-Hospitals mit dem Landkreis Leer geht es um die Subventionierung des Klinikums. Das Verwaltungsgericht Oldenburg vertrat 2008 die Ansicht, dass die Klage gegen den Kreis zu spät eingereicht wurde. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg jetzt bestätigt.
In einem Rechtsstreit um die Subventionierung des Klinikums Leer (das damals noch Kreiskrankenhaus hieß) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eine Klage des Borromäus-Hospitals in Leer abgewiesen. Damit hat das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom Herbst 2008 bestätigt. Es ist jetzt rechtskräftig. Als das Borromäus-Hospital seine Klage gegen den Landkreis Leer im Frühjahr 2007 einreichte, hatte es seine Rechte bereits verwirkt, urteilen die Gerichte. Denn der beklagte Beschluss des Kreistages, das damalige Kreiskrankenhaus mit insgesamt 16 Millionen Euro zu unterstützen, stammt bereits von 2003.
Erst mehr als drei Jahre später hatte das Borromäus-Hospital Ansprüche gegen den Landkreis geltend gemacht, weil es in der Subventionierung des Klinikums durch die öffentliche Hand eine Benachteiligung seiner eigenen Klinik sieht. Diese Ansprüche hätte das Borromäus-Hospital nach Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts aber juristisch umgehend und nicht erst nach über drei Jahren geltend machen müssen.
Landrat Bernhard Bramlage zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut darüber, dass der Streit damit beendet ist und die Position des Landkreises bestätigt wurde.
Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.
Borkumer Zeitung
General-Anzeiger
Ostfriesen-Zeitung
Rheiderland-Zeitung
Wochenzeitungen
Monatszeitschrift
Der Leeraner
leer aktuell
Leeraner Bürgerzeitung