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Magdeburg, 17. Dezember 2010
Stadtverwaltung stellt Container für Schnee bereit und transportiert Schnee aus der Innenstadt ab

Ottostadt Magdeburg.

 

Zur Unterstützung der Schneeberäumung in Wohngebieten und Anliegerstraßen stellt die Stadtverwaltung weiterhin kostenlos Container zur Verfügung. Der Tunnel am Uniplatz wird am Nachmittag nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten wieder geöffnet. Ab morgen wird der Winterdienst die Schneemengen aus der Innenstadt abfahren.

 

„Mit den Containern unterstützen wir jene Magdeburger, die selbst aktiv werden möchten und in Anliegerstraßen und Wohngebieten Gehwege und Fahrbahnen vom Schnee befreien wollen“, begründet der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz das Angebot. „Wir reagieren damit auch auf Nachfragen von Anwohnern, die keine andere Möglichkeit sehen, den Schnee vor ihrer Haustür zu räumen.“ Telefonische Anmeldungen für einen Container sind unter der Rufnummer 03 91/5 40 46 88 möglich. Anmeldungen sind auch am Samstag (18. Dez.) bis 13.00 Uhr möglich.

 

Ab morgen wird der Winterdienst die Schneeberge aus der unmittelbaren Innenstadt abtransportieren und auf dafür vorgesehenen Flächen am Stadtrand lagern. „Dabei konzentrieren wir uns auf den Bahnhofsvorplatz und die Julius-Bremer-Straße“, so Holger Platz. „Außerdem werden wir insbesondere an Kreuzungen und Ampelanlagen die dort bereits zusammengeschobenen Schneemassen beseitigen, damit die Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit erhalten bleibt.“ 

 

Wegen des Winterwetters bittet Holger Platz Fußgänger und Radfahrer um besondere Vorsicht: „Je nach Bodenbelag sollten die Magdeburgerinnen und Magdeburger in diesen Tagen auch auf geräumten Gehwegen vorsichtig sein.“ Da nach dem erneuten Wintereinbruch die Radwege erst nach und nach geräumt werden können, sollten Radfahrer entweder auf die Straße ausweichen oder ihr Rad auf dem Gehweg schieben. „Noch besser ist es, bei diesen Straßenverhältnissen auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen – im Interesse der eigenen Gesundheit.“

 

Bei den MVB ist es bislang zu keinen  wesentlichen Einschränkungen im Bus- und Bahnverkehr gekommen, aufgrund der Witterungsbedingungen kommt es jedoch zu Verspätungen. Dies betraf insbesondere die Buslinien über den Universitätsplatz, wo es in den zurückliegenden Tagen aufgrund der Tunnelsperrung zu erheblichen Staus kam. Inzwischen konnten die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten im Tunnel vorfristig abgeschlossen werden, der Tunnel wird im Laufe des Nachmittags wieder freigegeben.

 

Der zuständige Beigeordnete Holger Platz erinnert nochmals an die Anliegerpflichten beim Winterdienst: „Grundsätzlich sind bei Schneefall und Eisglätte die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht.“ Die Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen besteht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr.

 

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss spätestens bis 7.00 Uhr des Folgetages geräumt werden. Sind Gehwege vor bebauten und unbebauten Grundstücken, müssen diese so geräumt und abgestumpft werden, dass darauf auch Familien mit Kinderwagen oder ältere Mitbürger mit Rollatoren sicher gehen können. Als Orientierung dient die in unserer Satzung festgeschriebene Breite von 1,25 Meter.

 

Schmalere Wege sind in voller Breite von Schnee und Eis zu befreien. Bei Straßen ohne Gehwege muss auf jeder Seite ein Randstreifen geräumt und gestreut werden. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn, den Radweg, in die Gosse oder in Gräben, sondern nur an den Gehwegrand oder auf das eigene Grundstück geschoben werden!

 

Vor den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist zur Sicherung des Fußgängerverkehrs ein schnee- und eisfreier Überweg zwischen Wartebereich und Fahrbahnrand von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten.

 

Auf Gehwegen von Straßen, die nicht in städtischer Baulast sind, wie zum Beispiel in Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Pflicht.

 

Die Räum und Streupflichten beim Winterdienst gelten ebenso für Gartensparten – auch außerhalb der Gartensaison.

 

Alle Informationen zu den Anliegerpflichten bei Schnee und Eis sind auch in der kostenlosen Broschüre „Winterdienst in der Landeshauptstadt Magdeburg“ zu finden. Sie informiert auch über gesetzliche Grundlagen, benennt Ansprechpartner und liegt in den BürgerBüros sowie im Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb aus. Sie ist außerdem unter www.magdeburg.de abrufbar.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
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