ZBH kann Abfuhr der Müllbehälter nicht garantieren

20.12.2010 | Herten

Wege und Behälter müssen von Schnee und Eis befreit werden

Wegen der aktuell extremen Wetterverhältnisse kann die Abfallentsorgung durch den ZBH nicht in vollem Umfang garantiert werden, wenn die Standplätze der Behälter und die Wege dorthin nicht schnee- und eisfrei sind. Denn schwer gefüllte Abfallbehälter - vor allem die vierrädrigen großen Container - können nicht über zugeschneite und gefrorene Wege gezogen oder gehoben werden.

An vielen Stellen in Herten blockieren Schneehaufen und -wälle mit dem bereits geräumten Schnee den Weg zum Müllfahrzeug.

In diesem Zusammenhang weist der ZBH auf die satzungsgemäßen Pflichten der anliegenden Grundstückseigentümer hin: „Der Zugang von der vom Sammelfahrzeug befahrenen Straße zum Standplatz muss befestigt und verkehrssicher, insbesondere gleitsicher und im Winter von Schnee und Eis gesäubert sein. Liegen die vorstehenden Voraussetzungen nicht vor, so sind die Behälter herauszustellen und nach der Entleerung wieder zu entfernen.“

Es reicht jedoch nicht aus, die Behälter nur an den Straßenrand oder auf den Bürgersteig zu stellen, es muss auch ein Zugang von den Behältern zum Müllfahrzeug auf der Straße frei geräumt werden.

Der ZBH versucht, nicht geleerte Behälter später noch mal anzufahren, kann dies aber wegen der Vielzahl der ungeräumten Wege nicht garantieren.

Pressekontakt: Anne-Kathrin Lappe, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.lappe@herten.de