Nächste Fischerprüfung am 19. März – Anmeldungen ab 3. Januar möglich
In Zuständigkeit der Unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg findet am Samstag, den 19. März 2011, die nächste Fischerprüfung statt. Anmeldungen sind vom 3. Januar bis 18. Februar 2011 möglich.
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung können zu den folgenden Öffnungszeiten im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr 56 Euro und für Teilnehmer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 Euro. Sie ist bei Antragstellung zu entrichten. Die Bezahlung mit EC-Karte ist möglich. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung beträgt siebeneinhalb Jahre. Minderjährige müssen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorlegen. Bei Anträgen im Auftrag eines Anderen muss eine Vertretervollmacht vorgelegt werden.
Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss jeder Prüfling einen Lehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolviert haben. Die Teilnahme ist der Unteren Fischereibehörde nachzuweisen. Für das Ablegen der Jugendfischerprüfung besteht keine Lehrgangspflicht.
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 03 91/5 40 20 53.
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