Kreis Steinfurt. Zum 1. Januar 2011 tritt das Haushaltsbegleitgesetz des Bundes in Kraft. Davon betroffen sind ebenfalls Regelungen zum Elterngeld. Auch wer schon einen Elterngeldbescheid erhalten hat und Elterngeld bezieht, muss mit Änderungen rechnen. Es kann sein, dass der Elterngeldanspruch gekürzt wird oder gar ganz wegfällt. Darauf weist das Jugendamt des Kreises Steinfurt jetzt hin. Die Änderungen im Einzelnen: Für Nettoeinkommen von mehr als 1.240 Euro vor der Geburt des Kindes liegt die Ersatzrate künftig bei 65 Prozent. Bei einem Einkommen zwischen 1.200 Euro und 1.240 Euro sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes künftig schrittweise von 67 auf 65 Prozent. Einnahmen, die nicht im Inland oder der Europäischen Union versteuert werden oder nicht inländischen Einnahmen gleichgestellt sind, werden künftig nicht mehr als Einkommen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt. Alleinerziehende, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatten, haben künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Für Eltern entfällt der Elterngeldanspruch, wenn sie im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Künftig wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt. Bisher war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei. Bei Elterngeldauszahlung in halben Monatsbeträgen war bisher ein Betrag von 150 Euro monatlich anrechnungsfrei. Wer eine der genannten Leistungen zusätzlich zum Elterngeld bezieht, muss damit rechnen, dass sich der Anspruch auf die jeweilige Leistung dadurch verringert. Nach der neuen Regelung werden ab 2011 sowohl die ersten als auch die zweiten Teilbeträge bei den Grundsicherungsleistungen vollständig als Einkommen berücksichtigt, wenn nicht aufgrund eines erzielten Einkommens vor der Geburt – auch geringfügig Beschäftigte - ein Elterngeldfreibetrag zusteht. Wer die Verlängerungsmöglichkeit gewählt hat und zusätzlich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag bezieht, sollte unbedingt noch im Jahr 2010 die Verlängerung der Elterngeldauszahlung schriftlich bei seiner Elterngeldstelle widerrufen. Die noch nicht gezahlten Teilbeträge werden dann in einer Summe ausgezahlt. Bei Fragen zu den Änderungen des Elterngeldes stehen die Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Steinfurt zur Verfügung. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Familiennamen des Kindes: Markus Hummelt (A-F), Telefon 02551/69-2114, Stefan Birresborn (G-K), 02551/69-2129, Silke Kaszynski (L-R, ST), 02551/69-2128, Laura Heckmann (S, SCH, T-Z), 02551/69-2113, Daniel Stroot (Arbeitsgruppenleiter), 02551/69-2127.