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Parken auf dem Marktplatz nicht gestattet
03. Januar 2011. Wegen der extremen Witterungsverhältnisse durch Schnee und Eis wurde in der Vorweihnachtswoche und in der Woche zwischen den Feiertagen das widerrechtliche Parken auf dem Marktplatz geduldet. Die BZ berichtete hierzu.
Da sich die Wetterlage wieder weitgehend normalisiert hat, werden die Politessen ab Mittwoch wieder wie gewohnt den Marktplatz, der zur Fußgängerzone gehört, in die Kontrollen mit einbeziehen und dort bei Parkverstößen gebührenpflichtige Verwarnungen erteilen.
Das Verwarnungsgeld betägt für das Parken in der Fußgängerzone 30,00 Euro. Auf dem Marktplatz sollen auch weiterhin Fußgänger und Radfahrer Vorrang haben.
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fußgängerzone
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