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| Pressemitteilung vom 04. Januar 2011 |
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Kompensationsumlage weitere Belastung der kommunalen Finanzen Kreis Kassel. „Die von der Hessischen Landesregierung beabsichtigte Einführung einer Kompensationsumlage ist eine weitere Belastung der kommunalen Finanzen, die die problematische Situation der Landkreise und der Städte und Gemeinden zusätzlich ohne Not verschärft“, kritisiert Landrat Uwe Schmidt eine aktuelle Gesetzesänderung des Landes. Die kaum noch zu durchschauenden Mechanismen des kommunalen Finanzausgleichs würden von der Landesregierung dazu benutzt unter dem harmlosen Begriff „Kompensationsumlage“ die finanzielle Schieflage der kommunalen Familie zusätzlich zu verstärken, so Schmidt weiter.
Worum geht es bei der Kritik des Kasseler Landrats? Die Hessische Landesregierung hat zum 1. Januar das Hessische Finanzausgleichsgesetz geändert. Dieses Gesetz regelt die Verteilung von Steuereinnahmen, die zunächst dem Land Hessen zufließen. 23 Prozent dieser Einnahmen bilden dann als sogenannte Verbundquote die den kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen und Landeswohlfahrtsverband) zustehende Finanzausgleichsmasse. Die kommunalen Gebietskörperschaften erhalten je nach Aufgabenzuschnitt und Finanzkraft Mittel aus diesem Topf. Der Landtag hat nun beschlossen, dass aus der Finanzausgleichsmasse Teile des Grunderwerbssteueraufkommens – im Jahr 2011 rechnet man mit 140 Millionen Euro – nicht mehr an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt werden und stattdessen beim Land bleiben. Schmidt: „Allein für den Landkreis Kassel fehlen uns so 2,7 Millionen Euro im Jahr 2011“.
Um die so entstehenden Verluste bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zumindest anteilig wieder aufzufangen, sollen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wiederum eine Kompensationsumlage zahlen, die knapp der Hälfte der Verminderung der Finanzausgleichsmasse entspricht. Der Restbetrag geht den Landkreisen endgültig verloren. Kreisangehörige Kommunen werden zusätzlich belastet.
„Das widerspricht nun wirklich allen Ansätzen zur Entlastung der kommunalen Finanzen: Das Land bedient sich zu Lasten der Landkreise und kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Kommunen werden gezwungen, einen Teil dieser Verluste aufzufangen“, so der Landrat weiter. Es sei vollkommen abwegig, dass die kreisangehörigen Kommunen für vom Land verursachte Einnahmeverluste der Landkreise „etwas zu kompensieren“ hätten. Die Vorgehensweise des Landes sei ein erneutes Beispiel für kommunalfeindliches Handeln. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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LANDKREIS KASSEL
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