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Meldung vom 25.06.2010
Reisen mit Vierbeinern - gewusst wie!
Infos zu Auslandsreisen und zur Einfuhr von Tieren

Kreis RE. Am Wochenende rechnen die Experten mit der ersten großen Reisewelle in NRW. Wer seinen vierbeinigen Freund ins Ausland mitnehmen möchte, muss dabei einiges beachten. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen dem EU-Ländern, gelisteten Drittländern und nicht gelisteten Drittländern.

Für Reisen in ein EU-Land gelten folgende Bestimmungen:

Seit 2004 gibt es für Hunde, Katzen und Frettchen einen einheitlichen EU-Heimtierausweis, der in jedem Fall mitgeführt werden muss.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Dies geschieht in der Regel über einen Mikrochip, bis 2011 genügt auch eine Tätowierung. Die Kennzeichnungs-Nummer muss im Pass eingetragen sein.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass auch den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Hunde heißt das, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens drei Wochen zurück liegen muss. Außerdem muss sie nach Angaben des Impfherstellers noch bis zur Rückkehr aus dem Urlaub gültig sein.

Grundsätzlich gelten diese Regelungen zum Heimtierpass für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren innerhalb der EU.

Die Drittländer werden unterschieden in gelistete und nicht gelistete. Gelistet sind all die Länder, deren Vorschriften Tollwut-Standards denen der EU entsprechen. Hierzu gehören beispielsweise Australien, Bosnien und Herzegowina, Jamaika, Rumänien, Singapur und die USA.

Zu den nicht gelisteten Ländern zählen zum Beispiel Ägypten, die Türkei, Marokko, Thailand und Tunesien. Die Einreise eines Tieres aus diesen Ländern ist nur erlaubt nach einem Tollwutantikörpertest, der von einem EU-zertifizierten Labor durchgeführt werden muss. Diese Blutuntersuchung findet drei Wochen nach der Tollwutimpfung statt. Anschließend müssen die Tiere, die erstmals nach Deutschland kommen, noch drei Monate in dem Land bleiben, ehe sie einreisen dürfen. Daher sollten sich Urlauber gut überlegen, ob sie ein Tier nach Deutschland einführen möchten.

Wer mit Hunden, Katzen oder Frettchen in Drittländer verreist, sollte sich vorher unbedingt mit den besonderen Vorschriften des jeweiligen Landes vertraut machen, zum Beispiel über die jeweiligen Konsulate.

Eine Broschüre zu diesem Thema gibt es im Internet auf der Seite www.intervet.de. Neben Informationen zu den unterschiedlichen Einreisebestimmungen finden Reisende dort auch weitere Tipps zum Reisen mit Haustieren.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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Hund und Flugzeug (Fotomontage)

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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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