Verkaufsoffene Sonntage jetzt anzeigen!
Erlass von Rechtsverordnungen für Sonntagsöffnungen
Grundlage des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt kann die Landeshauptstadt Magdeburg pro Stadtgebiet vier verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass festsetzen. Um diese Sonntage verbindlich einordnen zu können und zahlenmäßige Überschreitungen zu vermeiden, werden alle interessierte Händler bzw. deren Interessenvertreter gebeten, die für 2011 geplanten verkaufsoffenen Sonntage unter Benennung des besonderen Anlasses jetzt anzuzeigen.
Die Informationen nimmt der Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg) bis zum 4. Febr. 2011 entgegen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung sollten nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Sonntage gewählt werden.
Für Rückfragen steht die zuständige Mitarbeiterin des Fachdienstes Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Frau Fuchs unter Tel. 540 2048 zur Verfügung.
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