Heimaufsicht: Wohn- und Teilhabegesetz ausgeweitet – Auch kleine Einrichtungen betroffen
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27. Januar 2011
Hochsauerlandkreis.
Die Heimaufsicht des Hochsauerlandkreises bittet alle Anbieter von Wohnraum und Betreuungsleistungen für ältere Menschen, Volljährige mit Behinderung oder pflegebedürftige Volljährige prüfen zu lassen, ob ihre Einrichtung unter das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) fällt. Denn seit Dezember 2010 gelten diese Bestimmungen auch für Betreuungseinrichtungen, die nicht vom früheren Heimgesetz des Bundes erfasst worden waren. Betroffen sind ebenfalls Anbieter von Betreuungsleistungen wie ambulante Dienste, die mindestens vier Bewohner in einem Gebäude betreuen. Für Rückfragen und Beratungen stehen die Mitarbeiterinnen der Heimaufsicht, Telefon 02961/94-3442 oder Mail heimaufsicht@hochsauerlandkreis.de, zur Verfügung. Der Gesetzestext zum WTG kann auf der Internetseite der Heimaufsicht unter www.hochsauerlandkreis abgerufen werden.
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