Die Stadtverwaltung Gummersbach macht darauf aufmerksam, dass Hunde, egal welcher Größe, nach dem Gesetz grundsätzlich anmeldepflichtig sind.
Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von 2 Wochen beim Steueramt der Stadtverwaltung erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind unter Tel.-Nr. 87-2229 möglich. Die Hundehalter erhalten dann mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke, die die Hunde sichtbar befestigt außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstückes tragen müssen.
Hundehalter, die eine Anmeldung unterlassen müssen mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen.
Die Verwaltung hofft, dass alle Hundehalter, die ihren vierbeinigen Schützling bisher nicht angemeldet haben, dies aufgrund des Hinweises nachholen, damit nach Möglichkeit auf eine allgemeine Hundebestandsaufnahme verzichtet werden kann.