15. Februar 2011
Kreis Viersen
Reiterplaketten sollten spätestens jetzt beim Kreis Viersen bestellt werden. Mit den Plaketten muss jeder Reiter, der mit seinem Pferd das private Grundstück verlässt und auf Straßen, Wirtschaftswegen oder im Wald reitet, sein Pferd kennzeichnen. Das schreibt das Landschaftsgesetz NRW vor. Die Reitkennzeichen müssen gut sichtbar, beidseitig am Pferd angebracht sein. Reiter ohne gültige Plakette oder Kennzeichen begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Darauf weist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Viersen hin.
Anträge für die Jahresplaketten 2011 oder für die erstmalige Erteilung von Reitkennzeichen nimmt Cornelie Falkenberg vom Amt für Bauen, Landschaft und Planung bei der Kreisverwaltung Viersen schriftlich oder telefonisch entgegen. Telefon: 02162/391406 ,E-Mail: cornelie.falkenberg@kreis-viersen.de oder bauen-landschaft-planung@kreis-viersen.de . Online ist die Bestellung über www.kreis-viersen.de möglich. .Die Jahresplaketten und Reitkennzeichen schickt das Amt per Post zu oder liegen zum Abholen während der Sprechzeiten montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr bereit.
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
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