17. Februar 2011

Weber: Kreis schlägt Vergleichsangebot aus

Fristlose Kündigung des Jugendamtsleiters vor dem Arbeitsgericht

Kreis Viersen

Der Gütetermin zwischen dem Kreis Viersen und dem fristlos entlassenen Jugendamtsleiter Thomas Weber ist gescheitert. Vor dem Krefelder Arbeitsgericht haben sich die Parteien nicht geeinigt, so dass es nun Anfang Mai zum Kammertermin kommt. Ein Vergleichsangebot des Anwalts von Thomas Weber hat der Kreis Viersen ausgeschlagen. Darin hatte Weber darauf abgehoben, dass der Kreis die gegen ihn erhobenen Vorwürfe fallen lässt.

Der Kreis Viersen hatte Weber Anfang Januar 2011 zunächst beurlaubt, Hausverbot erteilt und ihm Pflichtverletzungen vorgeworfen, die mit seiner Tätigkeit als Jugendamtsleiter unvereinbar waren. Nach einer Anhörung des Jugendamtsleiters hatte der Kreis Weber fristlos gekündigt. Dagegen hat Weber Klage eingereicht.

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