Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 24. Februar 2011

„Sei klar!“ im Karneval

Stadt Bocholt fordert Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen

Bocholt (pd).

Der Fachbereich Jugend, Familie und Sport sowie das Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt greifen zum Auftakt der Karnevalstage die Plakataktion „Sei klar!“ zum Thema Alkoholkonsum und Jugendschutz wieder auf und appellieren besonders an die Eigenverantwortung bzw. Selbstbestimmung von Jugendlichen.

Das Jugendschutzgesetz will Kinder und Jugendliche schützen und zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen auch Mixgetränke, gilt sogar: erst ab 18 Jahren!

Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Jugendschutzbestimmungen werden Testkäufe in Geschäften, Tankstellen und Trinkhallen durchgeführt. Vor und während des Rosenmontagszuges arbeiten die Ordnungskräfte mit Teststreifen.

Für alle Erwachsenen gilt, auf  Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung kommt dabei den Gastwirten und den Verkäufern in Geschäften, den Ausrichtern des Karnevalszuges und den Eltern zu.

Jugendliche sind für Schädigungen durch Alkohol anfälliger als Erwachsene. Ihr Körper befindet sich noch in der Entwicklung und das niedrige Körpergewicht lässt den Alkoholgehalt im Blut schneller steigen. Dadurch droht ihnen eine Alkoholvergiftung. Die Fachbereiche Jugend, Familie und Sport sowie Öffentliche Ordnung fordern daher besonders die Eltern auf ihre Kinder vor dieser Gefahr zu schützen, indem sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und darauf achten, dass ihre Kinder zum Beispiel nicht bereits alkoholisiert zum Umzug gehen bzw. keinen Alkohol zum Karnevalszug mitbringen.