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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 07.03.2011
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Genehmigungspflicht für Osterfeuer - Anmelden bis 8. April! Einige Wochen vor Ostern werden an vielen Stellen im Stadtgebiet bereits Materialien für ein Osterfeuer zusammengetragen. Das Ordnungsamt und die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn weisen darauf hin, dass Osterfeuer genehmigungspflichtig sind. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Feuer von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Grünabfälle in Privatgärten sollten daher erst gar nicht aufgeschichtet und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege wie Grünabfallcontainer oder die regelmäßig stattfindende Grünabfallabfuhr entsorgt werden. Weitere Tipps gibt es bei der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz unter den Rufnummern 02371/217-2941 und -2948. Schriftliche Anträge für Osterfeuer nimmt das Ordnungsamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, bis zum 8. April entgegen. Der Antrag muss genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens enthalten. Es ist außerdem ein Verantwortlicher zu benennen, der vor Ort angesprochen werden kann. |
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