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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 07.03.2011


Planfeststellungsverfahren zur Hochspannungsleitung in Genna - Unterlagen bis 14. März im Rathaus einsehen

Iserlohn.

Bekanntlich hat die Mark-E-Aktiengesellschaft für die Erneuerung von zwei 110-kV-Hochspannungsfreileitungen im Netzgebiet der Enervie-Südwestfalen Energie und Wasser AG einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Eine der beiden Trassen tangiert das Iserlohner Stadtgebiet im Bereich Genna.
Zur Erhaltung der Versorgungssicherheit sind aus alters- und materialbedingten Gründen an den Hochspannungsfreileitungen Sanierungs- und Masterneuerungsarbeiten notwendig. Neben dem Mastaustausch wird auch die Beseilung geändert, um die Übertragungsleistung zu erhöhen.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Dabei erhalten auch alle Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit bis zum 28. März 2011 Einwendungen vorzubringen. Bis zu diesem Fristablauf haben auch die  anerkannten Naturschutzvereinigungen und alle Vereinigungen, soweit sie sich für den Naturschutz einsetzen, Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Planfeststellungsantrag mit den zugehörigen Unterlagen liegt noch bis einschließlich Montag, 14. März, bei der Abteilung Stadtentwicklung im Rathaus II am Werner-Jacobi-Platz 12,  Zimmer 121 (1. Obergeschoss), während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Städtischer Ansprechpartner ist Thorsten Grote, Tel.-Nr. 02371 / 217-2446, E-Mail: thorsten.grote@iserlohn.de
Einwendungen können entweder bei der Abteilung Stadtentwicklung oder bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Alle Einwendungsschreiben werden an die Mark-E-Aktiengesellschaft zur Stellungnahme weitergegeben. Name und Anschrift des Einwenders können auf Wunsch unkenntlich gemacht werden.



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