Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 20. April 2011

Anträge für „Bildungs- und Teilhabepaket“ bis 30. April stellen

Zusätzliche Leistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche

Ottostadt Magdeburg.

 

Seit dem 30. März sind die gesetzlichen Regelungen zur Einführung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ in Kraft – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2011. Damit können bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Anträge nehmen das Jobcenter, das Sozial- und Wohnungsamt und die BürgerBüros noch bis zum 30. April 2011 entgegen.

 

Das von der Bundesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten als Leistungsträger übertragene Förderangebot steht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bereit, die in Bedarfsgemeinschaften nach „Hartz IV“ leben oder die einen Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe haben.

 

Für Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach „Hartz IV“ ist das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg zuständig, für alle anderen ist das Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg Ansprechpartner. Dort können Anträge auf Leistungen gestellt werden.

 

Im Bildungs- und Teilhabepaket sind folgende Leistungen vorgesehen:

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

           

Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

 

Schülerbeförderungskosten: Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

 

Lernförderung: Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um die bestehenden Lerndefizite zu beheben und so das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende, angemessene Lernförderung gewährt werden.

 

Zuschuss zum Mittagessen:  Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege, Tagesmütter) besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

 

Förderung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

 

 

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistung erbracht. Es wird eine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die Leistungen werden vom Sozial- und Wohnungsamt bzw. vom Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg dann direkt mit

dem jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. der Musikschule oder dem Sportverein) abgerechnet.

 

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf)

ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

 

Die Landeshauptstadt hat ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe in Form von weiteren Flyern und Merkblättern vorbereitet. Diese sind im Sozial- und Wohnungsamt, im Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg sowie in den Bürgerbüros und im Internet unter www.magdeburg.de und www.jobcenter-landeshauptstadt-magdeburg.de erhältlich.

 

Die Leistungen können bis zum 30. April 2011 beantragt werden. Der Antrag ist erhältlich bei den nachfolgenden Behörden oder im Internet.

 

Als Leistungsbezieher von                                                                            Als Leistungsbezieher von

? Leistungen nach dem SGB XII,                                                          ? Leistungen nach dem SGB II

? Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und                                     Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg

? Kindergeldzuschlag                                                                          Otto-von-Guericke-Str. 12a

Landeshauptstadt Magdeburg                                                      39104 Magdeburg

Sozial– und Wohnungsamt                                                                             Tel.: 0391/ 5 62 17 77

E-Mail: www.jobcenter-landeshauptstadt-magdeburg.de

Wilhelm-Höpfner-Ring 4

39116 Magdeburg

Tel.: 0391/ 5 40 34 83

Fax: 0391/ 5 40 36 55

E-Mail: www.sozial-und-wohnungsamt@magdeburg.de

 

 

 

Es besteht auch die Möglichkeit, die Anträge in folgenden Bürgerbüros

zu erhalten und abzugeben:

 

BürgerBüro Ost                  BürgerBüro West

Tessenowstr. 15                   Bruno-Beye-Ring 50

39114 Magdeburg                  39130 Magdeburg

 

BürgerBüro Nord                                BürgerBüro Mitte

Lübecker Str. 32                    Breiter Weg 222

39124 Magdeburg                  39104 Magdeburg

 

BürgerBüro Süd

Otto-Baer-Str. 8

39118 Magdeburg

 

Alle Bürgerbüros sind erreichbar über den Telefonservice unter  0391/ 5 40 43 29 bzw. unter der Behördenrufnummer 115 (7ct je Minute aus dem Festnetz, Mobil abweichend).




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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