Düsseldorf (IT.NRW). In fünf Wochen ist es soweit: In Deutschland beginnt der Zensus
2011. Ab dem 9. Mai wird in Deutschland etwa jeder zehnte Haushalt im Rahmen einer
Haushaltsstichprobe befragt, außerdem erhalten alle Gebäude- und Wohnungseigentümer
einen Fragebogen. Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
ist als Statistisches Landesamt für die Durchführung des Zensus 2011 im bevölkerungsreichsten
Bundesland zuständig. Wie die Statistiker mitteilen, hat der Zensus
2011 das Ziel, zu einem bestimmten Stichtag eine möglichst genaue Momentaufnahme
für Basisdaten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit und zur Wohnsituation zu liefern.
Er zeichnet sich durch die kleinräumige Gliederung seiner Ergebnisse aus. Dadurch
stehen nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch für Kommunen
aussagekräftige Planungsdaten bereit. Alle Informationen werden auf Ebene der
Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung stehen, einige davon sogar für Orts- oder
Stadtteile.
Zur Umsetzung des EU-weiten Zensus 2011 hat sich Deutschland für einen registergestützten
Zensus entschieden. Hierbei werden einerseits vorhandene Verwaltungsdaten
genutzt, andererseits aber auch eigene Erhebungen durchgeführt. Der technische
Fortschritt ermöglicht heute die Nutzung von Daten, die die amtliche Statistik aus
Verwaltungsregistern erhält. Diese Verwaltungsdaten enthalten jedoch keine Informationen
zur Bildung oder zum Migrationshintergrund; auch Angaben zur Erwerbstätigkeit
lassen sich für bestimmte Gruppen (z. B. für Selbstständige) nicht in Registern finden.
Für Gebäude und Wohnungen gibt es in Deutschland flächendeckend überhaupt
keine Verwaltungsregister. Deshalb müssen beim Zensus 2011 als gesonderte Erhebungsteile
ergänzend die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushaltebefragung
und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt werden.
Gerade bei letzteren weisen die Melderegisterdaten zu dort lebenden Personen
oft erhebliche Ungenauigkeiten auf.
Die Statistiker verweisen darauf, dass jede einzelne der beim Zensus 2011 erfragten
Informationen strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen unterliegt.
Der Schutz der Daten jedes Einzelnen hat oberste Priorität. Persönlichen Einzeldaten
dürfen den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik nicht verlassen. (IT.NRW)