Bildungs- und Teilhabepaket: Das Gesetz ist da - Stadt Kassel und Jobcenter sind bereit

31. März 2011. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen an Bildung sowie am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teil haben. Diesen Anspruch möchte die Bundesregierung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket realisieren helfen. Die Stadt Kassel hat gemeinsam mit dem Jobcenter Stadt Kassel die vergangenen Monate benutzt, um die vorgesehenen Leistungen zu organisieren.

„Wir sind bereit“, sagt Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel. „Die offenen Fragen wurden auf Bundesebene geklärt, jetzt liegt das Gesetz vor und die Kinder und Jugendlichen in der Stadt Kassel können endlich von den zusätzlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket profitieren.“

Eltern können Leistungen für ihr Kind teilweise rückwirkend beantragen. Im Bildungspaket sind folgende Leistungen vorgesehen: eintägige Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf in Höhe von 100 Euro pro Jahr, Schülerbeförderung ab Sekundarstufe II, Mittagsverpflegung, die von Schule oder Kita organisiert wird sowie Lernförderung.

Das Teilhabepaket umfasst Leistungen bis maximal zehn Euro pro Monat. Sportvereine, Musikschulen oder auch die vhs (www.vhs-region-kassel.de) stellen Angebote bereit. Dazu kommen kulturelle Angebote der Stadt Kassel. Eine Übersicht über den aktuellen Stand gibt es auf www.jobcenter-stadt-kassel.de > Beratung und Leistung > Bildung und Teilhabe. „Diese Angebote werden sukzessive weiter ausgebaut“, betont Dr. Jürgen Barthel. „Natürlich gibt es noch die eine oder andere offene Frage. Darauf werden wir gemeinsam Antworten im Interesse der jungen Menschen finden.“

Zum Hintergrund: Wer kann Leistungen erhalten?

Laut Gesetzentwurf können Leistungen erhalten:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Leistungen im Bereich „Bildung“ können Schülerinnen und Schüler erhalten, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Den Antrag können die Eltern für ihre minderjährigen Kinder stellen. Erwachsene, die einen Anspruch auf Leistungen haben, können den Antrag selbst stellen. Für Klassenfahrten und Schulbedarf gibt es eine gesetzliche Grundlage aus dem vergangenen Jahr. Diese Leistungen werden seitdem erbracht und sind nicht von dem neuen Gesetz abhängig.

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