07. April 2011
Kreis Viersen - Das Amt für Ordnung und Straßenverkehr der Kreisverwaltung Viersen weist darauf hin, dass Karfreitag, 22. April, ein stiller Feiertag ist und alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen verboten sind. Dazu gehören nach dem Feiertagsgesetz in Nordrhein Westfalen: Theateraufführungen, Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele, Ballett, Tanz und Musikdarbietungen. Erlaubt sind allein Veranstaltungen mit religiösem oder weihevollem Hintergrund wie Oratorien oder Requien sowie Darbietungen, die ausdrücklich am Karfreitags aufgeführt werden sollen.
Das Veranstaltungsverbot gilt bis zum Samstagmorgen um 6 Uhr. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind bereits am Gründonnerstag, 21. April, ab 18 Uhr verboten.
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