Einzelhandelskonzept für die Stadt Herten

14.04.2011 | Herten

Fortschreibung 2011 unter Berücksichtigung des § 24a Landesentwicklungprogramm (LEPro) NRW und des Einzelhandelserlasses Nordrhein-Westfalen (2008)

Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Herten werden die im alten Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2006 formulierten Ziele an die neuen städtebaulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Nach geltender Rechtsprechung ist es inzwischen nahezu nicht mehr möglich, ohne ein umfassendes gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept einen städtebaulich begründeten Einfluss auf die Entwicklung des Einzelhandels zu nehmen.

Um eine Steuerungswirksamkeit entfalten zu können sind die Einzelhandelskonzepte regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Ihre Aufgabe ist es eine optimale Nutzungsverteilung zu gewährleisten. Das heißt auch, dass Bereiche definiert werden, in denen eine Einzelhandelsentwicklung gewünscht ist. Ziel ist es Investitions- und Planungssicherheit herzustellen. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes betrachtet den gesamten Einzelhandel in der Stadt Herten mit seiner Verflechtung zu den Nachbarstädten. Grundlage zur Ermittlung der Einzelhandelsstruktur war eine umfangreiche Bestandsanalyse des lokalen Einzelhandels. Auf der Grundlage der Analyse der Einzelhandelsstruktur in Herten hat der Gutachter der CIMA Beratung + Management GmbH eine Zentrenhierarchie ermittelt, eine Sortimentsliste erstellt und Handlungsempfehlungen formuliert.

Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 13. April 2011 zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Herten - Fortschreibung 2011 unter Berücksichtigung des § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) NRW und des Einzelhandelserlasses Nordrhein-Westfalen (2008) den Beschluss gefasst, das Einzelhandelskonzept für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Herten wird in der Zeit von

Mittwoch, 27. April 2011, bis Freitag, 27. Mai 2011, einschließlich

im Gebäudeteil A auf der Zeche Schlägel und Eisen, Westerholter Straße 690, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Auskünfte zum Entwurfskonzept werden im Fachbereich 2 Stadtentwicklung / Wirtschafts-förderung (Zeche Schlägel und Eisen, Gebäudeteil A, Zimmer 1) während der Öffnungszeiten erteilt, und zwar zu folgenden Zeiten:

Montag bis Dienstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Herten abgegeben werden.

Pressekontakt: Pressestelle, Ramona Hoffmann (Volontärin) Telefon: 0 23 66 / 303 227 E-Mail: r.hoffmann@herten.de