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19. April 2011 Zusammenwachsen ist das Gebot Kreis Viersen gibt Hilfen zur Integration Kreis Viersen -„Die erfolgreiche Einbindung von ausländischen Mitbürgern in das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben im Kreis Viersen bleibt auch für die Zukunft ein wichtiges Anliegen.“ Das sagt Gerda Haimüller, Leiterin der Ausländerbehörde des Kreises Viersen. Haimüller betont dies vor dem Hintergrund, dass den rechtmäßig bei uns lebenden Ausländern im Jahre 2010 rund 2600 Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse erteilt, verlängert oder übertragen worden sind. Von zirka 1000 Personen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises und der Stadt Viersen Verpflichtungserklärungen für Einladungen ausländischer Gäste bearbeitet, 150 Pässe und Ausweise ausgestellt und in zahlreichen Fällen Gespräche geführt über die Pflicht, die deutsche Sprache zu erlernen. Die Zahl der Asylbewerber ist in den letzten beiden Jahren mit 439 Personen, deren Asylverfahren entweder noch anhängig ist oder bereits ohne Anerkennung abgeschlossen wurde, konstant geblieben. "Allerdings könnten die Auswirkungen des aktuellen Flüchtlingsstroms aus Nordafrika künftig auch im Kreis Viersen zu leichten Zuwächsen führen." Insgesamt, so Gerda Haimüller, kümmern sich 24 Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörde des Kreises und der Stadt Viersen um gut 20.000 ausländische Mitbürger, die im Kreisgebiet zuhause sind. „Ausländische Mitbürger sind uns willkommen“, sagt Haimüller und verweist auf das 2009 gestartete Integrationsportal www.zusammenwachsen-kreis-viersen.de/zusammenwachsen/start/start/de Dieses Portal dient dazu, ausländischen Mitbürgern eine Übersicht über die vielfältigen Angebote zur Sprachförderung, zur Berufseingliederung und zur Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Im Portal, das mehrsprachig angelegt ist, sind auch Einrichtungen, Verbände, Vereine und Migranten-Selbstorganisationen als Ansprechpartner bzw. Anlaufstellen benannt. Ab September 2011, so Haimüller, werden mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels „eAT“ in erster Linie Vorgaben der EU zu Sicherheitsstandards erfüllt. „Dann werden die herkömmlichen Titel, die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie der Ausweisersatz in Papierform durch den elektronischen Titel abgelöst. Der sieht aus wie eine Kreditkarte und enthält neben personenbezogenen auch biometrische Daten. Informationen – in 15 Sprachen – liefert ein Flyer, der auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter folgender Adresse aufgerufen werden kann: Statistik
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