Bocholt, 19. April 2011
Alkoholtestkauf: Drei von 15 Betrieben verstoßen gegen Jugendschutzgesetz
Bocholt (PID).
Am Freitag, 15. April, führte der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt wieder Kontrollen zum Jugendschutz durch. Jugendliche Testkäufe versuchten in 15 verschiedenen Bocholter Betrieben Alkohol und Zigaretten zu kaufen. Drei Mal wurde ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.
„Im letzten Jahr fiel durchschnittlich die Hälfte aller kontrollierten Betriebe wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz auf. Jetzt liegen wir bei einer Rate von 20:80. Die Tendenz, die sich hier abzeichnet ist sehr erfreulich“, so Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung bei der Stadt Bocholt. Drei der 15 kontrollierten Betriebe wurden am vergangenen Freitag dabei erwischt, wie sie Alkohol und/oder Tabak an minderjährige Testpersonen verkauften. Dabei handelt es sich um zwei Discounter und einen Kiosk. „Der Kiosk und einer der beiden Discounter sind dabei sogar Wiederholungstäter“, so Kolks. Ihnen droht nun eine empfindliche Geldstrafe.
Das Jugendschutzgesetz besagt: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen neben Schnaps auch die so genannten „Alcopops“, liegt die Altersschranke bei 18 Jahren – diese Grenze zählt auch bei Tabakwaren. Eine eingeschränkte Abgabe gilt für zahlreiche im freien Verkauf angebotenen Film-DVDs und Computerspielprogramme. Hier ist streng auf die Altersfreigabe zu achten.