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documenta-Stadt Kassel

Brandplatz-Begehung: Dreizehn Osterfeuer können stattfinden

21. April 2011. Kassel (psk). Dreizehn von den vierzehn gemeldeten Osterfeuern in Kassel können - teils unter Auflagen - stattfinden. Gemeinsam haben sich das Ordnungsamt und die Berufsfeuerwehr der Stadt Kassel jetzt die gemeldeten Standorte angesehen. Nur in einem Fall wurde eine Untersagung ausgesprochen, in drei Fällen eine geringfügige räumliche Verlegung angeordnet. Zehn weitere Feuer müssen in der Größe beschränkt werden. Die Gespräche mit den Veranstaltern der Osterfeuer verliefen in einer konstruktiven Atmosphäre, hoben die Vertreter der Ordnungsamtes und der Feuerwehr hervor. „Es war sinnvoll, sich die Standorte vor Ort anzusehen, um so hinsichtlich Lage und Gefährdung im Einzelfall entscheiden zu können.“



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