
Jeder Halter von Einhufern im Sperrbezirk ist verpflichtet, die Anzahl und den Standort seiner Tiere dem Veterinäramt mitzuteilen. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass unabhängig von einem Seuchengeschehen alle Pferdehalter ihre Haltung beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anmelden müssen. Die Meldungen werden unter den Rufnummern 02961/94-3203 oder 02961/94-3202 entgegen genommen.
Es handelt sich um den ersten Fall der ansteckenden Blutarmut der Einhufer im Hochsauerlandkreis. Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 27 Fälle festgestellt, die bisher höchste Anzahl. Eine wichtige Rolle spielten dabei Pferde aus Rumänien, die ohne die vorgeschriebenen Tiergesundheitsbescheinigungen eingeführt wurden.
Bei der ansteckenden Blutarmut der Einhufer handelt es sich um eine Viruskrankheit, die bei Pferden, Ponys, Eseln und Maultieren auftritt. Das klinische Erscheinungsbild ist gekennzeichnet durch Fieberschübe von wenigen Tagen und teilweise längeren, fieberfreien Intervallen. Während des Krankheitsverlaufes wird eine zunehmende Schwäche und Konditionsverlust festgestellt. Da infizierte Tiere lebenslang Virusträger bleiben, müssen sie eingeschläfert werden. Die ansteckende Blutarmut der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Eine Behandlung oder Impfung ist nicht möglich. Menschen sind nicht gefährdet.
Die Krankheit wird hauptsächlich durch große blutsaugende Insekten wie Bremsen und Wadenstecher übertragen. Da das Virus an den Insekten nur etwa 30 Minuten infektiös bleibt, wurde eine Übertragung durch Insekten über größere Entfernungen bislang nicht beobachtet. Eher selten ist auch die Übertragung durch den direkten Kontakt zwischen den Tieren.