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Landwirte müssen verursachte Verschmutzungen auf den Wirtschaftswegen unverzüglich beheben
13. Mai 2011. Bei der landwirtschaftlichen Feldbestellung kommt es zur Zeit oft zu Verschmutzungen der Wirtschaftswege. Diese Verschmutzungen sind aufgrund der Tätigkeit teilweise nicht zu verhindern. Die Landwirte haben jedoch die Pflicht, die verschmutzen Straßenflächen unverzügliche zu reinigen. Die Stadt Borken weist darauf hin, dass nach § 5 Absatz 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Borken vom 03.11.2003 die verschmutzen Straßenflächen unverzüglich gereinigt werden müssen. Weiterhin wurde festgestellt, dass die im städtischen Eigentum stehende Bankette der Wirtschaftswege teilweise bis an die befestige Straßenfläche umgepflügt wird. Diese unzulässige Nutzung der Seitenstreifen führt zu Verkehrsgefährdungen, weil ein Ausweichen im Begegnungsverkehr nicht mehr gewährleistet ist.
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