Planwagenfahrten sind genehmigungspflichtig – Polizei kündigt Stichproben an
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27. Mai 2011
Hochsauerlandkreis.
Der Hochsauerlandkreis weist vor dem Hintergrund beliebter Planwagenfahrten am bevorstehenden Feiertag „Christi Himmelfahrt“(„Vatertag“) darauf hin, dass allgemein für Planwagenfahrten Ausnahmegenehmigungen bei der Straßenverkehrsbehörde einzuholen sind. Die Polizei macht darauf aufmerksam, die Einhaltung der Vorschriften zur Ausnahmegenehmigung zu kontrollieren. Auskünfte zur Erteilung auf Ausnahmegenehmigung gibt die Straßenverkehrsbehörde des HSK, Rufnummer 02931/94-4567.
Pressekontakt: Hochsauerlandkreis, j.uhl
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