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Borken führt Hundebestandsaufnahme durch
Hundehalter sollten sich schnell melden
Borken - 06. Juni 2011. Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhebt auch die Stadt Borken eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung (Zimmer B-142, Telefon 02861/939-142) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 72,00 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Leider musste die Stadtverwaltung Borken in zurückliegender Zeit feststellen, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadtverwaltung davon aus, dass bis zu 20 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden sämtliche Haushalte im Stadtgebiet in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Jeder der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt tatsächlich von der Stadt Borken beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Stadt Borken ausgestellte Legitimation zeigen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, können die betroffenen Hundehalter gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. In Einzelfällen können Bußgelder bis zu 5.000,00 Euro geltend gemacht werden. Daher empfiehlt die Stadtverwaltung jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so könne sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.
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