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Borken führt Hundebestandsaufnahme durch

Hundehalter sollten sich schnell melden

Borken - 06. Juni 2011. Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhebt auch die Stadt Borken eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung (Zimmer B-142, Telefon 02861/939-142) angemel­det werden. Die jährliche Hundesteuer be­trägt derzeit 72,00 Euro für einen Hund. Ent­sprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.

Leider musste die Stadtverwaltung Borken in zurückliegender Zeit feststellen, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadtverwal­tung davon aus, dass bis zu 20 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht ange­meldet sind.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden sämtliche Haushalte im Stadtgebiet in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter ei­ner beauftragten Firma aufgesucht.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststel­len. Zur Durch­führung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betre­ten. Jeder der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt tatsächlich von der Stadt Borken beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Stadt Borken ausgestellte Legitimation zeigen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, können die betroffenen Hundehalter ge­gebenenfalls mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. In Einzelfällen können Bußgelder bis zu 5.000,00 Euro geltend ge­macht werden. Daher empfiehlt die Stadtverwaltung jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so könne sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.


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Stadt Borken
Büro des Bürgermeisters
- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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