Kommunalfinanzen: Entscheidung am 19. Juli

24.06.2011 | Herten

Mündliche Verhandlung zur GFG-Klage lässt Ausgang offen

Ob die gemeinsame Klage vom Kreis Recklinghausen und den zehn kreisangehörigen Städten vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land NRW erfolgreich war oder nicht, ist derzeit noch offen. Das Gericht ließ in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Mittwoch zwar erkennen, dass es die vorgetragenen Argumente für gewichtig hält, ließ den Ausgang des Verfahrens aber noch offen. Am 19. Juli wird um 10.30 Uhr das Urteil gesprochen.

„Wir müssen diesen Termin abwarten, um daraus die nächsten Schritte abzuleiten. Der Verfassungsgerichtshof hat zumindest unseren Vortrag sehr ernst genommen. Es gibt keine auskömmliche Finanzausstattung für die Wahrnehmung der uns übertragenen Aufgaben. Deshalb erwarten wir vom Land, dass es – unabhängig vom Tenor des späteren Urteils – die heutige Verhandlung als Grundlage nimmt, um eine gerechtere Verteilung der Finanzen zu unseren Gunsten umzusetzen“, sagte Landrat Cay Süberkrüb nach der mündlichen Verhandlung in Münster.

Der Landrat weiter: „Das Land argumentiert, die Ausstattung der Kreise und Kommunen hänge von der Finanzsituation des Landes ab. Das ist ein sehr mühsamer Versuch, über die Grundproblematik hinwegzutäuschen. Es gilt auch in dieser Finanzlage das Konnexitätsprinzip. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Und Besteller sind zuallererst Bund und Land. Die eigenen Finanzprobleme als Argument für geringe Zahlungen zu nehmen und die Erhöhung der Gewerbesteuern in den Städten als Alternative einzubringen, kann nicht des Rätsels Lösung sein.“

Kreisdirektor und Kämmerer Roland Butz ergänzte: „Einen Erfolg haben wir auf jeden Fall schon erzielt. Es gibt inzwischen mehrere wissenschaftliche Gutachten, in denen die von uns vorgebrachten Punkte, insbesondere die Finanzierung der Soziallasten und der Systemfehler im Kreisfinanzausgleich, bestätigt werden. Wir dürfen davon ausgehen, dass es diese Gutachten ohne unsere Verfassungsbeschwerde nicht gegeben hätte. Das alleine ist – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – schon ein Erfolg und zeigt, dass der Gang zum Verfassungsgericht der richtige Schritt war.“

Zum Hintergrund:

Der Kreis Recklinghausen und die zehn kreisangehörigen Städte haben gemeinsam gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW ab dem Jahr 2008 geklagt. Alle vorangegangenen Versuche, die Fachebene und die Politik auf die Misere hinzuweisen, waren fehlgeschlagen. „Es war ein Verfahren aus der Not heraus. Wir bekommen nicht die Finanzmittel, die wir für die Bewältigung der uns übertragenen Ausgaben benötigen. Darüber hinaus gibt es einen Systemfehler im Finanzausgleich, der uns zusätzlich benachteiligt“, erklärt Landrat Cay Süberkrüb. Diese Einschätzung teilen Kreis und Städte – in den Verwaltungen wie in der Politik und reichten im Dezember 2008 Klage beim Verfassungsgerichtshof in Münster ein.

Besonders prägend sind im Kreis und den zehn Städten sinkende Steuereinnahmen, steigende Sozialausgaben und eine nicht auskömmliche Finanzausstattung durch Land und Bund für die Wahrnehmung der Aufgaben. Gleichzeitig wurden in den letzten 15 Jahren von den Verwaltungen und der Kommunalpolitik umfangreiche Sparprogramme aufgelegt, so dass Einsparungen von 600 Mio. Euro zu Buche stehen. Doch das alleine reicht nicht aus, um einen ausgeglichenen Haushalt zu bekommen.

Prof. Dr. Martin Junkernheinrich von der TU Kaiserslautern hat im Auftrag des Kreises Recklinghausen ein 350 Seiten umfassendes Gutachten für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof erarbeitet. Darin stellt er heraus, dass es die Landesregierungen über Jahrzehnte hinweg versäumt haben, die tatsächlichen Belastungen der Städte aus Sozialausgaben, Arbeitslosigkeit und Strukturwandel im kommunalen Finanzausgleich angemessen zu berücksichtigen. Dadurch werden der Kreis und seine Städte in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt. Zudem deckt Prof. Junkernheinrich „Systemfehler“ im Finanzausgleich auf. Nach seiner Berechnung hat dies für den Kreis Recklinghausen über Jahre gesehen zu einer Benachteiligung in Höhe von mehr als 360 Mio. Euro geführt.

Pressekontakt: Pressestelle Kreis Recklinghausen, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361 53 45 12, E-Mail: Svenja.Kuechmeister@kreis-re.de