Die für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Landesmittel in Höhe von 200 Millionen Euro sind bereits ausgeschöpft. Um einen Antragsstau im kommenden Jahr zu vermeiden, hat das Ministerium entschieden, dass neue Anträge in diesem Jahr nur noch bis zum 31. Juli gestellt werden dürfen.
Wer also plant, für sein selbstgenutztes Wohneigentum Fördermittel des Landes zu beantragen, muss sich beeilen. Alle Anträge, die noch bis zum 31. Juli eingereicht werden, können Anfang nächsten Jahres bewilligt werden. Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen, besteht sogar die Möglichkeit, einem vorzeitigen Baubeginn noch in diesem Jahr zuzustimmen.
Die Förderung ist durchaus lukrativ. So kann beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern 60.000 Euro Förderung mit zinslosen Darlehen für den Neubau ihres Eigenheimes (Einfamilienwohnhaus oder Eigentumswohnung) erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Förderanträge sind bei der Wohnungsbauförderung des Kreises Steinfurt in Tecklenburg oder bei den Städten und Gemeinden einzureichen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung des Kreises Steinfurt zur Verfügung unter Telefon 05482-70 3470.