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Betriebsdatenbank für Gaststätten ist nicht amtlich

27. Juli 2011

Parallel zu dem vom Gesetzgeber geplanten „Kontrollbarometer“ für Gaststätten, an denen Kunden das Ergebnis von Hygiene-Überprüfungen ablesen können sollen, gibt es auch ein privates Angebot: Die Firma BDAV-Betriebsdaten Archiv aus Overath bietet an, für knapp 300 Euro im Internet unter „www.bdav-betriebsdatenarchiv.de“ eine eigene Beurteilung mit selbst vergebenen Farbkennzeichnungen zu veröffentlichen.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung, das für Hygienekontrollen in Gastronomiebetrieben zuständig ist, weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Angebot von „BDAV-Betriebsdaten Archiv“ nicht um ein amtliches Schreiben handelt und aus amtlicher Sicht keinerlei Verpflichtung besteht, darauf einzugehen. Das ähnlich wie eine Rechnung aufgemachte Angebotsschreiben mit kleingedruckten Hinweisen hat bei einzelnen Restaurantbetreibern solche Fragen ausgelöst, wissen die Mitarbeiter des Veterinäramtes aus Anrufen.

Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium des Landes Nordrhein Westfahlen hat bei der Staatsanwaltschaft Köln um Überprüfung gebeten, ob gegen die „Betriebsdatenbank“ ein Anlass für die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen wegen versuchter Täuschung besteht.

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