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Presseinformation

03. August 2011
Schüler sollten BAföG jetzt beantragen!
Längere Bearbeitungszeiten vermeiden

Kreis Steinfurt. Das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Steinfurt rät Schülerinnen und Schülern dringend, BAföG-Anträge so schnell wie möglich zu stellen. Gehen die Anträge erst zu Schulbeginn ein, sind längere Bearbeitungszeiten nicht zu vermeiden. Die Formblätter gibt es in allen Rathäusern der Städten und Gemeinden im Kreis.

 

Um Geld nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu bekommen, ist es notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler den Antrag für die Dauer der Ausbildung in jedem Jahr neu stellen. „Die Leistungen werden immer für das jeweilige Schul- beziehungsweise Ausbildungsjahr bewilligt", erklärt Hans-Jürgen Kösters, beim Kreis zuständig für das BAföG.

 

6,7 Millionen Euro hat der Kreis Steinfurt im letzten Schuljahr an BAföG–Leistungen an Schülerinnen und Schüler ausgezahlt. Für das kommende Schuljahr erwartet Hans-Jürgen Kösters einen leichten Rückgang. „Die Zahl der Schülerinnen und Schüler geht insgesamt etwas zurück, zudem hat sich die Lage auf dem Lehrstellenmarkt spürbar entspannt." Dennoch beginnt auch mit dem Schuljahr 2011/2012 für viele Schülerinnen und Schüler wieder ein neuer Abschnitt ihrer Ausbildung.

 

Die Ausgaben für das BAföG haben sich im Kreis Steinfurt in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Viele Verbesserungen beim BAföG sind direkt bei den Schülerinnen und Schülern angekommen. Diese Ansprüche sollte niemand verschenken, rät das Amt für Ausbildungsförderung.

 

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind zahlreiche schulische Ausbildungen ab der Klasse 10 förderungsfähig. Nicht förderungsfähig sind betriebliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Übrigens muss das BAföG an Schülerinnen und Schüler als Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

 

Wenn die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, hängt die Höhe der Leistung wesentlich vom Einkommen der Eltern ab. Dabei spielen der Familienstand und die Anzahl der Kinder eine entscheidende Rolle. Maßgebend für Anträge im Jahr 2011 ist das Elterneinkommen des Jahres 2009.

 

Unter Umständen kann BAföG auch „elternunabhängig" gewährt werden, falls vorher bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und/oder eine längere Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung sind in der Kreisverwaltung in Tecklenburg, Landrat-Schultz-Straße 1 unter Telefon 05482/70–3511 bis 70–3518 zu erreichen und beraten Interessierte gerne persönlich oder telefonisch. Weitere Information gibt es auch im Internet auf den Seiten des Kreises:

www.kreis-steinfurt.de oder unter: www.bafoeg.bmbf.de

 

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Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de