10. August 2011

Angeln nur mit Schein

Kreis Viersen

Ohne gültigen Fischereischein darf in Deutschland niemand seine Angelrute auslegen und fischen. Diesen Schein erhalten Interessierte, wenn sie vor der Unteren Fischereibehörde eine Prüfung ablegen. Anmeldungen zur Fischerprüfung im November 2011 nimmt die Untere Fischereibehörde des Kreises Viersen bis zum 7. Oktober entgegen. Die Prüfungsgebühr kostet 50 Euro. Die Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Prüfungstermin und -ort teilt das Amt nach der Anmeldung mit.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet der Rheinische Fischereiverband einen Lehrgang an. Infos erteilen Reiner Gube, Telefon 02161/4986385, und Alfred Giesen, Telefon 02162/56919.


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Angler

Der Angler genießt die Ruhe am See. Angeln darf man in Deutschland aber nur, wenn man eine Fischerprüfung abgelegt hat. Foto: Max Schüngel/ pixelio -Abdruck honorarfrei

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