Bocholt, 09. August 2011
16jährigen Kids hochprozentigen Schnaps verkauft
Testkäufer decken Verstoß gegen Jugendschutzgesetz auf – „Zuverlässigkeit“ wird geprüft
Bocholt (PID).
Am Freitag, 5. August, führte der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt Kontrollen zum Jugendschutz durch. Minderjährige Testkäufer versuchten in zehn Bocholter Betrieben Alkohol und Zigaretten zu kaufen. Drei Mal wurde ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Ein Betrieb fällt bereits zum dritten Mal auf.
„Wer zum dritten Mal gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstößt, kann die nötige Zuverlässigkeit zur Führung eines solchen Betriebes nicht haben“, so Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung bei der Stadt Bocholt. Der Einzelhandelsbetrieb wird jetzt geprüft. Zwei andere Betriebe wurden am vergangenen Freitag ebenfalls dabei erwischt, dass sie Alkohol und/oder Tabak an die minderjährigen Testpersonen verkauften. „Die beiden anderen Betriebe sind Wiederholungstäter. Auch dort konnten die Jugendlichen ohne Probleme hochprozentigen Schnaps kaufen“, so Kolks. Diese Betriebe müssen jetzt mit hohen Geldstrafen rechnen.
Das Jugendschutzgesetz besagt: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen neben Schnaps auch die so genannten „Alcopops“, liegt die Altersschranke bei 18 Jahren – diese Grenze zählt auch bei Tabakwaren. Eine eingeschränkte Abgabe gilt für zahlreiche im freien Verkauf angebotenen Film-DVDs und Computerspielprogramme. Hier ist streng auf die Altersfreigabe zu achten.