15. August 2011.
Die Schule hat wieder begonnen. Zu diesem Anlass macht das Schulverwaltungsamt gleich auf das kommende Schuljahr 2012/13 aufmerksam. Denn im nächsten Jahr werden rund 1555 Kasseler Kinder schulpflichtig. Die baldigen Erstklässler können sich nun bei den zuständigen Grundschulen zum Schulbesuch anmelden.
Schulpflichtig sind im nächsten Schuljahr ab dem 1. August 2012 alle Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2005 und dem 1. Juli 2006 geboren wurden und damit zum Schuljahresbeginn das sechste Lebensjahr erreicht haben. Aber auch Kinder, die erst nach dem 30. Juni 2012 sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen, formlosen Antrag in die Grundschule aufgenommen werden. Dafür müssen die Kinder allerdings den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand vorweisen.
Zur Anmeldung der Kinder müssen die Erziehungsberechtigten die Geburtsurkunde des Kindes und das Benachrichtigungsschreiben der Schule mitbringen. Dieses Schreiben haben alle Eltern von schulpflichtigen Kindern, die bis zum 17. Januar 2011 mit Erstwohnsitz in Kassel gemeldet waren, automatisch erhalten. Wenn jedoch keine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung vorhanden ist, muss eine Meldebestätigung des Wohnsitzes vorgelegt werden. Eltern, die trotz Kind im schulpflichtigen Alter kein Schulschreiben bekommen haben, vereinbaren telefonisch einen Anmeldetermin mit der nächstgelegenen Grundschule. Außerdem müssen sich die Kinder persönlich bei der Anmeldung vorstellen. Auch körperlich oder geistig behinderte Kinder sind nach einer Änderung des Schulgesetztes im Sinne der Integration zunächst bei den zuständigen Grundschulen anzumelden.
Wenn Erziehungsberechtigte ihre Kinder in einem anderen Schulbezirk einschulen lassen wollen, muss hierfür ein formloser begründeter Antrag an die Schule gestellt werden. Der Antrag wird dann dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel vorgelegt.
Die Schulanfänger für das Jahr 2012/13 werden am Dienstag, 14. August 2012, eingeschult.
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